758 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
darauf aufmerksam, daß bei Gemeindekrankenkassen 2 pCt. des orts—
üblichen Tagelohnes der gewöhnlichen Tagarbeiter die Grundlage
für die Beitragserhöhung auf 3 pCt. bilde, die somit 50 pCt.
betrage. Bei den Ortskrankenkassen würden die Beiträge von
2 beziehungsweise 3 pCt. auf 3 beziehungsweise 4 pCt. also zum
Theil nur um 331/, pCt. erhöht. Es sei fraglich, ob diese ungleiche
Erhöhung nicht zu finanziellen Verwirrungen führen könnte.
Der Referent gab weiter eine eingehende Darstellung des
Inhaltes der Gesetzesvorlage und knüpfte daran folgende Be—
merkungen. Was jetzt vorgeschlagen werde, sei zweifellos nur das
Bruchstück einer Reform des Krankenversicherungsgesetzes. Das, was
für die Industrie am wichtigsten sei, die Grundsätze, welche sie bei
einer gründlichen organischen Reform der Krankenversicherung durch—
geführt zu sehen wünsche, sei in der Vorlage nicht enthalten. Dieses
eigenthümliche Vorgehen des Gesetzgebers erscheine durchaus geeignet,
eine organische Reform des Krankenversicherungsgesetzes überhaupt
in Frage zu stellen, oder doch auf unabsehbare Zeit hinauszuschieben.
Einer grundlegenden Reform seien sehr verschiedene, theilweise
sehr weitgehende Ziele gesteckt worden. Auf die Umgestaltung der
ganzen Arbeiterversicherung zum Zwecke der Zusammenlegung der—
selben einzugehen, halte er nicht für erforderlich. Zu einer so
umfassenden Aenderung seien die Verhältnisse noch nicht reif, auch
sei es nicht wünschenswerth, daß das jetzt geschehe. Aber, daß die
drei Arbeiterversicherungsgesetze mit einander in Einklang gebracht
werden möchten, sei zweifellos ein berechtigter Wunsch. Er sei in
dem vorliegenden Gesetzentwurf einigermaßen berücksichtigt. Der
Industrie komme es aber hauptsächlich auf eine organische Reform
des Krankenversicherungsgesetzes an. In dieser Beziehung habe die
bisherige Entwickelung zweifellos den richtigen Weg gezeigt. Der
Referent wies nach, wie, gegen die ursprüngliche Absicht, die als
subsidiär gedachte Gemeindekrankenversicherung eine bedeutende Aus—
dehnung erlangt habe. Zweifellos werde es die weitere Aufgabe
der Gesetzgebung sein, die übrigen Kassen entweder zu stärken, oder
die Gemeindeversicherung so auszugestalten, daß sie einen größeren
Schutz, ein größeres Maß von Fürsorge für die Kranken gewähre.
Ganz nothwendig aber sei es, die Krankenkassen von der Herrschaft
der Sozialdemokraten zu befreien.
Dr. Tille billigte den zu diesem Zwecke gemachten Vorschlag,
die Arbeitgeber zur Zahlung der Hälfte der Beiträge an die