Full text: Zweiter Band (2. Band)

758 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
darauf aufmerksam, daß bei Gemeindekrankenkassen 2 pCt. des orts— 
üblichen Tagelohnes der gewöhnlichen Tagarbeiter die Grundlage 
für die Beitragserhöhung auf 3 pCt. bilde, die somit 50 pCt. 
betrage. Bei den Ortskrankenkassen würden die Beiträge von 
2 beziehungsweise 3 pCt. auf 3 beziehungsweise 4 pCt. also zum 
Theil nur um 331/, pCt. erhöht. Es sei fraglich, ob diese ungleiche 
Erhöhung nicht zu finanziellen Verwirrungen führen könnte. 
Der Referent gab weiter eine eingehende Darstellung des 
Inhaltes der Gesetzesvorlage und knüpfte daran folgende Be— 
merkungen. Was jetzt vorgeschlagen werde, sei zweifellos nur das 
Bruchstück einer Reform des Krankenversicherungsgesetzes. Das, was 
für die Industrie am wichtigsten sei, die Grundsätze, welche sie bei 
einer gründlichen organischen Reform der Krankenversicherung durch— 
geführt zu sehen wünsche, sei in der Vorlage nicht enthalten. Dieses 
eigenthümliche Vorgehen des Gesetzgebers erscheine durchaus geeignet, 
eine organische Reform des Krankenversicherungsgesetzes überhaupt 
in Frage zu stellen, oder doch auf unabsehbare Zeit hinauszuschieben. 
Einer grundlegenden Reform seien sehr verschiedene, theilweise 
sehr weitgehende Ziele gesteckt worden. Auf die Umgestaltung der 
ganzen Arbeiterversicherung zum Zwecke der Zusammenlegung der— 
selben einzugehen, halte er nicht für erforderlich. Zu einer so 
umfassenden Aenderung seien die Verhältnisse noch nicht reif, auch 
sei es nicht wünschenswerth, daß das jetzt geschehe. Aber, daß die 
drei Arbeiterversicherungsgesetze mit einander in Einklang gebracht 
werden möchten, sei zweifellos ein berechtigter Wunsch. Er sei in 
dem vorliegenden Gesetzentwurf einigermaßen berücksichtigt. Der 
Industrie komme es aber hauptsächlich auf eine organische Reform 
des Krankenversicherungsgesetzes an. In dieser Beziehung habe die 
bisherige Entwickelung zweifellos den richtigen Weg gezeigt. Der 
Referent wies nach, wie, gegen die ursprüngliche Absicht, die als 
subsidiär gedachte Gemeindekrankenversicherung eine bedeutende Aus— 
dehnung erlangt habe. Zweifellos werde es die weitere Aufgabe 
der Gesetzgebung sein, die übrigen Kassen entweder zu stärken, oder 
die Gemeindeversicherung so auszugestalten, daß sie einen größeren 
Schutz, ein größeres Maß von Fürsorge für die Kranken gewähre. 
Ganz nothwendig aber sei es, die Krankenkassen von der Herrschaft 
der Sozialdemokraten zu befreien. 
Dr. Tille billigte den zu diesem Zwecke gemachten Vorschlag, 
die Arbeitgeber zur Zahlung der Hälfte der Beiträge an die
	        
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