Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 767 
sowohl für die Verbündeten Regierungen als auch für den Reichs— 
tag herbeigeführt werden, sich vor dem Ablauf der Frist mit der 
in Aussicht gestellten Gesammtrevision zu befassen und zu einer 
Einigung zu gelangen. 
Dieser Antrag wurde sowohl von den Vertretern der Regierung 
wie von den Mitgliedern der Kommission bekämpft. Es wurde für 
genügend erachtet, wenn die Vertreter der großen Bundesstaaten 
eine Erklärung dahin abgeben würden, daß sie die Absicht und 
den ernsten Willen hätten, eine die Lösung der angeregten Fragen 
umfassende Novelle sobald als möglich dem Reichstage vorzulegen. 
Darauf wurden folgende Erklärungen zu Protokoll gegeben, zuerst 
von dem Vertreter der sächsischen Regierung: „Die Königlich 
sächsische Regierung sieht der wünschenswerthen eingehenden Revision 
der Krankenversicherung seit längerer Zeit entgegen. Zu welchem 
Zeitpunkt freilich der Herr Reichskanzler bezw. das Reichsamt des 
Innern in der Lage sein werde, den Verbündeten Regierungen eine 
bezügliche Vorlage zu unterbreiten, vermag ich nicht anzugeben.“ 
Der Großherzoglich badische Bundesrathsbevollmächtigte er— 
klärte: „Auch seine Regierung werde einen weiteren Ausbau des 
Krankenversicherungsgesetzes anstreben. In Baden sei bereits jetzt 
die Versicherungspflicht in weiterem Umfange, als im Reichsgesetz 
geboten, festgesetzt.“ Aehnliche Erklärungen gaben die Vertreter 
für Bayern und Württemberg ab. 
Für Preußen erklärte ein Bundesrathsbevollmächtigter zugleich 
Namens des Reichsamts des Innern: „Die Königlich preußische 
Regierung beabsichtigt die schon im Gange befindliche Vorarbeit 
für eine eingehende Revision des Krankenversicherungsgesetzes 
thunlichst zu fördern.“ 
Diese Erörterungen lassen erkennen, daß die im Centralverbande 
zum Ausdruck gelangte Befürchtung, die Vorlage werde, wenn 
zum Gesetz erhoben, die nothwendige weitere Reform des Kranken— 
versicherungsgesetzes erschweren, wenn nicht dauernd verhindern, 
auch in der Kommission des Reichstages in ernster Weise getheilt 
wurde. 
Der zum 81 gestellte, die Erweiterung des Krankenversiche— 
rungsgesetzes betreffende Antrag wurde eingehend erörtert, schließlich 
aber abgelehnt. 
In dieser allgemeinen Erörterung war von einem Mitgliede 
der Kommission auch angeregt worden, die Frage der Vertretung
	        
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