2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 47
röffent— ungeahndet blieben und ungeahndet durch die Presse außerhalb des
Hauses verbreitet werden dürften.
hervor, Bei der ersten Berathung des Gesetzentwurfes, die am 4. und
Sozial— 5. März 1879 stattfand,“) bezeichnete der Reichskanzler Fürst
emeen von Bismarck**) als einen der wesentlichsten Gründe für die
er Ge⸗ Vorlegung des Gesetzes „die Verhinderung derjenigen Agitationen,
chstage die durch den straffreien Abdruck von Reden, welche ausdrücklich
sen, um zu diesem Behuf, um straffrei gedruckt und verbreitet zu werden,
tungen gehalten sind, im Lande hervorgerufen werden können“. Der
ilb des Reichskanzler verwies auf eine Rede des Sozialdemokraten Hassel—
Ver⸗ mann, die der Präsident des Reichstages, als er den Redner zur
Redner Ordnung rief, mit dem milden Ausdruck charakterisirte, „daß sie
wider⸗ grenzte an direkte Provokation zum Aufruhr“. Dieses straflose
2 der Halten und Verbreiten derartiger Reden bezeichnete Bismarck als
Reden die Gefahr, die er fürchte und der gegenüber er Abhilfe erhofft habe.
Nation Der Reichskanzler sprach bei dieser Gelegenheit unumwunden aus,
ntwort⸗ daß die Handhabung des Sozialistengesetzes seitens der
gleichen Regierungen eine ungenügende, daß die Agitation der Sozial—
Redner demokratie infolge dessen dieselbe geblieben sei. Mit Bezug auf
n Vor— die „Temperatur“ im Reichstage sagte er: „Das Maß von Ent—
solcher schiedenheit des Beistandes des Parlaments, auf welches wir von
kes ein⸗ Seiten der Regierung im Herbst glaubten rechnen zu können in
iegende dem Kampfe gegen die Sozialdemokraten, der ja mit dem Gesetze
em die Sozialistengesetz) von zwei Jahren Geltung nicht abgethan ist, liegt
sich für nicht vor, ich gestehe und ich habe das aus den jüngsten Ab⸗
Freiheit stimmungen schon erfahren, darin hat eine Täuschung bei den
at und Verbündeten Regierungen stattgefunden. Wir hatten auf entschiedenen
beider Beistand gerechnet. Wir sind der Meinung, daß dieser Kampf
ige des nicht erledigt sei „Ich bin ziemlich entmuthigt, eine Sache
jedwede fortzuführen, die ich ohne Beistand der parlamentarischen Majorität
dus ja nicht durchsetzen kann. Wie weit Sie die Vorlage annehmen
eit ver— wollen, ist ja ganz Ihre Sache. Ich kann aber keinen wirksamen
Hause Erfolg des Gesetzes voraussehen, wenn die Mehrheit des
u irgend elspsnars nicht die Hand dazu bietet, auch in unseren anderen
ß v Institutionen die Konsequenzen des Sozialistengesetzes zu ziehen.“
lgt oder —
n.“ *) Stenogr. Berichte über die Ver!
IV. ee LS. ieν
**) Ebendaselbst, S. 271.