792 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
Ausdauer eine Kulturarbeit höchster Ordnung vollzogen, die vor—
bildlich für alle Zeiten, alle Zeit ihm zum Ruhme gereichen wird.
Das errichtete Gebäude ist würdig seiner Begründer, des großen
Kaisers und seines treuen Berathers, des ersten Reichskanzlers, aus⸗
gefallen. Freilich ihre Absicht, die Massen zu versöhnen, ist nicht
erreicht worden; aber sie vor Noth und Elend zu bewahren, das
ist geschehen in einem Maße, wie es bis dahin nicht für möglich
erachtet worden war. Die gewaltige Größe des Erreichten zeigen
die nachfolgenden Tabellen, auch was die deutsche Industrie dazu
geleistet hat. Sie hat zu den freudigsten und wirkungsvollsten
Förderern dieser höchst bedeutungsvollen Kulturarbeit gehört. Den
Beweis dafür zu bringen ist der hauptsächlichste Zweck
der Darstellungen in diesem Buche gewesen.
Die Novelle zur Krankenversicherung ist hier als vorläufiger
Abschluß der Arbeiter-Versicherungsgesetzgebung bezeichnet worden.
Das geschah nicht im Hinblick auf den von jedem praktischen
Manne vorauszusehenden Umstand, daß bei einem so großen
neuen Werke die bessernde, ausgleichende Hand nicht ruhen dürfe.
Das ist so selbstverständlich, daß es besonderer Hervorhebung nicht
bedurft hätte. Als „vorläufig“ wurde der Abschluß bezeichnet
mit Rücksicht auf die von dem Staatssekretär des Innern, Graf
von Posadowsky am 2. März 1905 im Reichstage gemachten
Aeußerungen.“) Er hatte die im Laufe der Zeit bei der Arbeiter—
versicherung hervorgetretenen, und im Laufe der vorhergegangenen
Erörterungen hervorgehobenen Mißstände anerkannt. Die Ursache
erblickte er in der Errichtung eines Riesenaufbaues, des Reichs⸗
versicherungsamtes, dem der eigentliche Unterbau fehle. Man habe
die großen, immer schwieriger werdenden Aufgaben der sozial⸗
politischen Gesetzgebung einfach den bisher bestehenden Behörden
aufgebürdet. Diese könnten die Arbeit nicht in der Weise be—
wältigen, wie sie im dringenden finanziellen und sozialpolitischen
Interesse bewältigt werden müsse.
Der Minister meinte, daß wenn gegenwärtig „res integra“
bestände, kein vernünftiger Mensch daran denken würde für jeden
Zweig der Arbeiterversicherung eine besondere Organisation zu
schaffen. Das jetzige sogenannte System unserer sozialpolitischen
Gesetzgebung sei lediglich ein Erzeugniß der chronologischen Ent—
*) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags,
XI. Legisl.«Periode, 1. Session 1908/1905, S. 4937.