52— H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
„Durch das unter Ihrer Mitwirkung zustande gekommene u
Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung ist ein weit— Rechts
reichender und, so Gott will, segensreicher Schritt zur Ausgleichung der B
sozialer Gegensätze gethan. Die Wirksamkeit des Gesetzes ist erst in Mittel
der Zukunft zu erwarten. Den staatsfeindlichen Elementen gegen— habe
über, welche namentlich die Arbeiterbevölkerung durch fortgesetzte Verhö
Agitationen zur Unzufriedenheit und Gesetzwidrigkeit zu verführen verban
trachten, bedarf es einer gesetzlich geordneten, dauernden und that— Agitat
kräftigen Abwehr. Die Erfahrung hat bestätigt, daß die Gosetz
durch die allgemeine Gesetzgebung den Behörden gegebe— Hiuein
nen Befugnisse nicht ausreichen, um den inneren Frieden geblieb
genuüͤgend zu schüßen Es wird Ihnen daher ein ent— Sozial
sprechender Gesetzentwurf zugehen, und die Verbündeten Umstur
Regierungen zweifeln nicht, daß Sie von dem ernsten baren
Streben geleitet sein werden, eine Verständigung über lichen
diese für die friedliche Entwickelung des Reichs bedeu— Arbeite
tungsvolle Vorlage herbeizuführen.“ würden
Unter dem 25. Oktober 1889 wurde dem Reichstag der zu entl
Entwurf eines Gesetzes betreffend die Abänderung des Sozialisten— vom R
gesetzes vom 21. Oktober 1878 unterbreitet.) Dieses Gesetz sollte den 31
wesentlich gemildert, dafür aber ohne einschränkende Zeitbestimmung den Ch
für die Gültigkeitsdauer erlassen werden. Die Milderungen be— der Ver
standen in Beseitigung einer Reihe von Strafvorschriften und unleugb
erheblicher Abschwächung verschiedener polizeilicher Befugnisse. Durch gethan
die Beseitigung einiger Spezialfestsetzungen über den Instanzen— erlassen
zug und durch Aenderung in der Zusammensetzung und dem Ver— Frage!
fahren der Reichskommission sollten weitere Rechtsgarantien ge— erwünsch
schaffen, beziehungsweise die bestehenden verstärkt werden. zur Zei—
In der Begründung wurde von vornherein erklärt, daß das welcher
Sozialistengesetz nicht die Bestimmung gehabt habe, Lehren und gestande
Ideen zu bekämpfen. Dieser Kampf sei von vornherein auf Agitatio
anderen Gebieten zu führen gewesen. Der Zweck des Gesetzes gedreht
habe vielmehr darin bestanden, der maßlosen sozialdemokratischen über die
Agitation, wie sie in der Presse, in Vereinen und Versammlungen, demokrat
unter Erregung der Leidenschaften der Massen und unter offener lutionär
Anreizung zu Gewaltthätigkeiten, zu Tage getreten sei, Schranken Verungl
zu setzen, die durch Ausschreitung der Sozialdemokratie bedrohte tragen.
) Stenogr. Berichte des Reichstags, VII. Legisl.-Periode, 5. Session störten
1889/90, 8. Band, Anlagen S. n ff. äußerlich
Die Hoff