Full text: Zweiter Band (2. Band)

52— H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
„Durch das unter Ihrer Mitwirkung zustande gekommene u 
Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung ist ein weit— Rechts 
reichender und, so Gott will, segensreicher Schritt zur Ausgleichung der B 
sozialer Gegensätze gethan. Die Wirksamkeit des Gesetzes ist erst in Mittel 
der Zukunft zu erwarten. Den staatsfeindlichen Elementen gegen— habe 
über, welche namentlich die Arbeiterbevölkerung durch fortgesetzte Verhö 
Agitationen zur Unzufriedenheit und Gesetzwidrigkeit zu verführen verban 
trachten, bedarf es einer gesetzlich geordneten, dauernden und that— Agitat 
kräftigen Abwehr. Die Erfahrung hat bestätigt, daß die Gosetz 
durch die allgemeine Gesetzgebung den Behörden gegebe— Hiuein 
nen Befugnisse nicht ausreichen, um den inneren Frieden geblieb 
genuüͤgend zu schüßen Es wird Ihnen daher ein ent— Sozial 
sprechender Gesetzentwurf zugehen, und die Verbündeten Umstur 
Regierungen zweifeln nicht, daß Sie von dem ernsten baren 
Streben geleitet sein werden, eine Verständigung über lichen 
diese für die friedliche Entwickelung des Reichs bedeu— Arbeite 
tungsvolle Vorlage herbeizuführen.“ würden 
Unter dem 25. Oktober 1889 wurde dem Reichstag der zu entl 
Entwurf eines Gesetzes betreffend die Abänderung des Sozialisten— vom R 
gesetzes vom 21. Oktober 1878 unterbreitet.) Dieses Gesetz sollte den 31 
wesentlich gemildert, dafür aber ohne einschränkende Zeitbestimmung den Ch 
für die Gültigkeitsdauer erlassen werden. Die Milderungen be— der Ver 
standen in Beseitigung einer Reihe von Strafvorschriften und unleugb 
erheblicher Abschwächung verschiedener polizeilicher Befugnisse. Durch gethan 
die Beseitigung einiger Spezialfestsetzungen über den Instanzen— erlassen 
zug und durch Aenderung in der Zusammensetzung und dem Ver— Frage! 
fahren der Reichskommission sollten weitere Rechtsgarantien ge— erwünsch 
schaffen, beziehungsweise die bestehenden verstärkt werden. zur Zei— 
In der Begründung wurde von vornherein erklärt, daß das welcher 
Sozialistengesetz nicht die Bestimmung gehabt habe, Lehren und gestande 
Ideen zu bekämpfen. Dieser Kampf sei von vornherein auf Agitatio 
anderen Gebieten zu führen gewesen. Der Zweck des Gesetzes gedreht 
habe vielmehr darin bestanden, der maßlosen sozialdemokratischen über die 
Agitation, wie sie in der Presse, in Vereinen und Versammlungen, demokrat 
unter Erregung der Leidenschaften der Massen und unter offener lutionär 
Anreizung zu Gewaltthätigkeiten, zu Tage getreten sei, Schranken Verungl 
zu setzen, die durch Ausschreitung der Sozialdemokratie bedrohte tragen. 
) Stenogr. Berichte des Reichstags, VII. Legisl.-Periode, 5. Session störten 
1889/90, 8. Band, Anlagen S. n ff. äußerlich 
Die Hoff
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.