Full text: Zweiter Band (2. Band)

62 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
centrale Organisation lebhaft bekämpft. Damals war noch in den 
meisten deutschen Bundesstaaten die Verbindung von politischen 
Vereinen streng verboten. Dieses Verbot ist erst am 1. Januar 1900 
durch Reichsgesetz gefallen. Die Vorbedingung einer centralen 
Organisation mußte daher der Ausschluß aller politischen Fragen 
und Angelegenheiten von der Bethätigung der Gewerkschaftsbewegung 
sein. Damit waren diejenigen nicht einverstanden, von denen die 
politischen über die gewerkschaftlichen Ziele gesetzt wurden, also alle 
leidenschaftlich angelegten Sozialdemokraten, die Agitatoren und 
nicht zum wenigsten der Vorstand der sozialdemokratischen Arbeiter⸗ 
partei. Von diesen Elementen war, wie hier bereits hervorgehoben 
worden ist, bisher an der prinzipiellen Auffassung festgehalten 
worden, daß in dem Rahmen der bestehenden Staats-, Gesellschafts— 
und Wirthschaftsordnung eine Besserung der Lage der Arbeiter 
überhaupt nicht möglich sei, und daß demgemäß der Umsturz des 
Bestehenden das hauptsächlichste Ziel der Arbeiterbewegung sein und 
bleiben müsse. Da dieses Ziel aber nur auf dem Wege politischer 
Bestrebungen erreichbar erschien, so würde der Ausschluß der Politik 
aus der Gewerkschaftsbewegung einem Bruche mit dem hauptsäch— 
lichsten Prinzip der Sozialdemokratie gleich zu achten gewesen sein. 
Die Vertreter dieser Ansicht, zu denen besonders die Abgeordneten 
aus den größeren Städten gehörten, wollten daher von der Cen— 
tralisation nichts wissen, sie traten vielmehr für lokale Organisationen, 
für die Bildung sogenannter Fachvereine ein. Dieser prinzipielle 
Gegensatz war so tief, daß die Anhänger der Lokalorganisation den 
Kongreß verließen, als dieser mit erheblicher Mehrheit die Cen— 
tralisation annahm. 
Unter den Anhängern der Centralisation bestand aber auch 
eine Meinungsverschiedenheit über die Frage, ob die Arbeiter inner— 
halb der einzelnen Zweige an sich verwandter Industrien, also nach 
Branchen, organisirt oder in den großen Industrien zu Verbänden 
zusammengefaßt werden sollten. Der Kongreß entschied sich für die 
Industrieverbände, wobei er in Aussicht nahm die Wirksamkeit 
dieser durch den Abschluß von Kartellverträgen zu erhöhen. 
Als Aufgaben der aus sieben Mitgliedern bestehenden General— 
kommission wurden bezeichnet: Die Agitation, die Führung einer 
einheitlich gestalteten Gewerkschafts- und Strikestatistik, die Heraus— 
gabe eines Gewerkschaftsorgans, die Unterhaltung geeigneter inter— 
nationaler Beziehungen und die Berufung der Gewerkschaftskongresse
	        
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