70 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
Die Novelle vom 18. Juli 1881 betraf das Innungswesen. Die
Bekanntmachungen vom 31. Januar 1882 und 21. April 1883 be—
handelten die Ausdehnung des Kreises der genehmigungspflichtigen
Anlagen. Die Novelle vom 1. Juli 1883 brachte sehr umfassende
einschränkende Bestimmungen mit Bezug auf den Gewerbebetrieb im
Umherziehen.
Mit allen diesen Aenderungen der Gewerbeordnung hat sich
der Centralverband nicht beschäftigt. Zum großen Theil wurden
von ihnen die Interessen der damals von dem Centralverbande
hauptsächlich umfaßten Industrien nicht berührt, oder das Direk—
torium des Centralverbandes hatte die Zweckmäßigkeit der von der
Regierung vorgeschlagenen Maßnahmen von vornherein anerkannt.
Wohl aber hätten die in dem Entwurf der Regierung für die
große Novelle vom 1. Juli 1883 enthaltenen einschränkenden
Bestimmungen für den Gewerbebetrieb im Umherziehen und
den der Handlungsreisenden dem Centralverbande Anlaß zum
Eingreifen geben sollen, da diese Einschränkungen geeignet
waren, den Absatz von Erzeugnissen der Industrie nicht
unwesentlich zu erschweren. Die Ursache für diese Unterlassung
ist wohl in der angestrengten, bereits im November 1880 begonnenen
Thätigkeit des Centralverbandes auf dem Gebiete des Hilfskassen—
wesens und der Arbeiterversicherung zu gewahren. Ganz besonders
hatte der erste, die Unfallversicherung betreffende Gesetzentwurf
und der über die Krankenversicherung der Arbeiter alle dem
Centralverbande zur Verfügung stehenden Kräfte im äußersten
Maße in Anspruch genommen.
Das Jahr 1884 brachte das nur mit der knappen Mehrheit
von vier Stimmen angenommene Gesetz vom 8. Dezember, nach
welchem die Befugniß zur Haltung von Lehrlingen ausschließlich
den Innungsmeistern vorbehalten wurde.
Unter dem 11. Dezember 1881 hatte der Abgeordnete von
Hertling, Mitglied des Zentrums, die Anfrage an den Reichs—
kanzler gerichtet: „Liegt es in der Absicht der Verbündeten Re—
gierungen in ihrer Fürsorge für das Wohl der arbeitenden Klassen
die bestehende Fabrikgesetzgebung einer weiteren Aus—
bildung zu unterziehen, insbesondere in der Richtung,
daß die Sonntagsarbeit thunlichst beseitigt, die Frauen—
arbeit weiter eingeschränkt und eine übermäßige Ausdehnung der