Full text: Dritter Band (3. Band)

80 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
regelmäßigen Unterricht von mindestens drei Stunden täglich 
genießen.“ 
Artikel 2: Hinter 8 136 wird folgender neuer Paragraph 
eingefügt: „8 136a. Verheirathete Frauen dürfen in Fabriken weder 
an Sonn⸗ und Festtagen, noch zur Nachtzeit zwischen 817, Uhr 
Abends und 51/, Morgens beschäftigt werden.“ 
„Sie müssen mindestens eine halbe Stunde vor dem Eintritt 
der Mittagspause entlassen werden, so daß diese Pause für sie 
wenigstens 11, Stunden beträgt. An Sonnabenden und den Vor— 
abenden der Festtage müssen verheirathete Frauen drei Stunden 
vor Schluß der Arbeitszeit, spätestens aber um 51/, Abends ent— 
lassen werden.“ 
„Wöchnerinnen dürfen während drei Wochen nach ihrer Ent— 
bindung nicht beschäftigt werden.“) 
Außerdem hatte der Abgeordnete Buhl die Anstellung einer 
Enquete über die Arbeitsverhältnisse beantragt, und der Abgeordnete 
Stöcker einen Bericht der Fabrikinspektoren über die Dauer der 
Arbeitszeit verlangt. 
Die vorstehenden Anträge gaben dem Reichstage zu einer 
großen Verhandlung Veranlassung, von der drei Sitzungen am 
14, 15. und 16. Januar 1885 fast vollständig ausgefüllt wurden.“*) 
Von den Antragstellern und anderen Rednern ihrer Parteien 
wurde der von ihnen beanspruchte Schutz für die Arbeiter in um— 
fangreichen Ausführungen energisch und scharf vertreten. Einen 
großen Raum nahm der Streit zwischen den Sozialdemokraten und 
dem Zentrum über die Frage in Anspruch, wer sich zuerst mit ähn— 
lichen Anträgen als am meisten arbeiterfreundlich erwiesen habe. 
Die Vertreter der liberalen Partei waren zwar bestrebt ihre Arbeiter— 
freundlichkeit zu bekunden, sie waren aber doch geneigt den all— 
gemeinen Interessen und denjenigen der Unternehmer und Arbeit— 
geber Rechnung zu tragen. So schickte der Abgeordnete Buhl 
seinen sehr eingehenden Einzelausführungen die prinzipielle Bemerkung 
voraus „bei der ganzen arbeiterfreundlichen Bewegung darf nicht 
vergessen werden, daß diejenigen Maßregeln, welche zur Erleichterung 
der Arbeiter eingeführt werden, wie sogar von solchen, die der 
Arbeiterpartei nahe stehen, anerkannt wird, ein zweischneidiges 
*) Sten. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags, 
VI. Legisl.“Periode, 1. Session 1884/85, 5. Band, Anlage Nr. 94, S. 349. 
*s*) Ebendaselbst, 1. Band, S. 603 667.
	        
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