80 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
regelmäßigen Unterricht von mindestens drei Stunden täglich
genießen.“
Artikel 2: Hinter 8 136 wird folgender neuer Paragraph
eingefügt: „8 136a. Verheirathete Frauen dürfen in Fabriken weder
an Sonn⸗ und Festtagen, noch zur Nachtzeit zwischen 817, Uhr
Abends und 51/, Morgens beschäftigt werden.“
„Sie müssen mindestens eine halbe Stunde vor dem Eintritt
der Mittagspause entlassen werden, so daß diese Pause für sie
wenigstens 11, Stunden beträgt. An Sonnabenden und den Vor—
abenden der Festtage müssen verheirathete Frauen drei Stunden
vor Schluß der Arbeitszeit, spätestens aber um 51/, Abends ent—
lassen werden.“
„Wöchnerinnen dürfen während drei Wochen nach ihrer Ent—
bindung nicht beschäftigt werden.“)
Außerdem hatte der Abgeordnete Buhl die Anstellung einer
Enquete über die Arbeitsverhältnisse beantragt, und der Abgeordnete
Stöcker einen Bericht der Fabrikinspektoren über die Dauer der
Arbeitszeit verlangt.
Die vorstehenden Anträge gaben dem Reichstage zu einer
großen Verhandlung Veranlassung, von der drei Sitzungen am
14, 15. und 16. Januar 1885 fast vollständig ausgefüllt wurden.“*)
Von den Antragstellern und anderen Rednern ihrer Parteien
wurde der von ihnen beanspruchte Schutz für die Arbeiter in um—
fangreichen Ausführungen energisch und scharf vertreten. Einen
großen Raum nahm der Streit zwischen den Sozialdemokraten und
dem Zentrum über die Frage in Anspruch, wer sich zuerst mit ähn—
lichen Anträgen als am meisten arbeiterfreundlich erwiesen habe.
Die Vertreter der liberalen Partei waren zwar bestrebt ihre Arbeiter—
freundlichkeit zu bekunden, sie waren aber doch geneigt den all—
gemeinen Interessen und denjenigen der Unternehmer und Arbeit—
geber Rechnung zu tragen. So schickte der Abgeordnete Buhl
seinen sehr eingehenden Einzelausführungen die prinzipielle Bemerkung
voraus „bei der ganzen arbeiterfreundlichen Bewegung darf nicht
vergessen werden, daß diejenigen Maßregeln, welche zur Erleichterung
der Arbeiter eingeführt werden, wie sogar von solchen, die der
Arbeiterpartei nahe stehen, anerkannt wird, ein zweischneidiges
*) Sten. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags,
VI. Legisl.“Periode, 1. Session 1884/85, 5. Band, Anlage Nr. 94, S. 349.
*s*) Ebendaselbst, 1. Band, S. 603 667.