Full text: Dritter Band (3. Band)

170 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
sollten, in allen die Industrie und die wirthschaftlichen Verhältnisse 
betreffenden Fragen ein maßgebendes Urtheil zu fällen. Er werde 
sich aber mit aller Entschiedenheit gegen jede Ausdehnung der 
berufsgenossenschaftlichen Befugnisse, die nicht ihren eigentlichen 
Zwecken dienen, aussprechen. Dies werde er thun aus dem einfachen 
Grunde, weil, wenn die Befugnisse der Berufsgenossenschaften er— 
weitert würden, sie in der Erfüllung der ihnen gesetzlich obliegenden 
Verpflichtungen behindert werden müßten. Der Referent führte 
dann noch eingehend die weiteren Gründe gegen die Erweiterung 
der Befugnisse der Berufsgenossenschaften an, die in diesem Werke 
bereits sehr eingehend erörtert worden sind. Dies ist geschehen 
besonders bei der Besprechung des Streites über die Frage, ob 
die Berufsgenossenschaften zu Trägern der Invaliden- und Alters— 
versicherung zu machen seien. 
Jencke erörterte nun die auf die Feststellung eines Maximal— 
arbeitstages gerichteten Anträge. Die Annahme, ihn überhaupt 
einführen zu können und damit den Interessen der Arbeiter zu 
nutzen, bezeichnete er als einen unglaublichen Irrthum. Der 
Sozialdemokrat Auer wolle in Betrieben mit ununterbrochener 
Tag- und Nachtarbeit die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden 
zurückführen, also mit anderen Worten an die Stelle der seitherigen 
Doppelschicht eine dreifache Schicht einführen. Eine unumgängliche 
Folge dieser Aenderung würde selbstverständlich die Minderung des 
Lohnes sein. Der Arbeiter, der bei der Doppelschicht 3 Mark 
verdiene, würde bei der künftigen Einführung der dreifachen 
Schicht nur 2 Mark erhalten können. Die Behauptung, daß eine 
solche Einschränkung des Lohnes nicht eintreten dürfe, und die an 
den Arbeitgeber gerichtete Forderung, den Ausfall selbst zu tragen, 
werde mit so schwachen Gründen unterstützt, daß eine Widerlegung 
seinerseits nicht erforderlich erscheine. Die der Eisenindustrie nahe— 
stehenden Kreise seien von der Unmöglichkeit überzeugt, die Löhne 
auf den Hütten für die Herstellung von Roheisen um 50 pCt. zu 
erhöhen. Eine solche Erhöhung würde sich bei Einführung der 
dreifachen Schicht rechnerisch ergeben, wenn der Lohn der Doppel— 
schicht beibehalten werden sollte. 
Der Antrag Lieber verlange Festsetzung des elfstündigen 
Maximalarbeitstages und der Abgeordnete Hitze hoffe sogar, daß 
man später zu einer zehnstündigen Normalarbeitszeit kommen werde. 
In der Eisen- und Stahlindustrie bilde, wo nur in Tagesschichten
	        
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