170 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
sollten, in allen die Industrie und die wirthschaftlichen Verhältnisse
betreffenden Fragen ein maßgebendes Urtheil zu fällen. Er werde
sich aber mit aller Entschiedenheit gegen jede Ausdehnung der
berufsgenossenschaftlichen Befugnisse, die nicht ihren eigentlichen
Zwecken dienen, aussprechen. Dies werde er thun aus dem einfachen
Grunde, weil, wenn die Befugnisse der Berufsgenossenschaften er—
weitert würden, sie in der Erfüllung der ihnen gesetzlich obliegenden
Verpflichtungen behindert werden müßten. Der Referent führte
dann noch eingehend die weiteren Gründe gegen die Erweiterung
der Befugnisse der Berufsgenossenschaften an, die in diesem Werke
bereits sehr eingehend erörtert worden sind. Dies ist geschehen
besonders bei der Besprechung des Streites über die Frage, ob
die Berufsgenossenschaften zu Trägern der Invaliden- und Alters—
versicherung zu machen seien.
Jencke erörterte nun die auf die Feststellung eines Maximal—
arbeitstages gerichteten Anträge. Die Annahme, ihn überhaupt
einführen zu können und damit den Interessen der Arbeiter zu
nutzen, bezeichnete er als einen unglaublichen Irrthum. Der
Sozialdemokrat Auer wolle in Betrieben mit ununterbrochener
Tag- und Nachtarbeit die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden
zurückführen, also mit anderen Worten an die Stelle der seitherigen
Doppelschicht eine dreifache Schicht einführen. Eine unumgängliche
Folge dieser Aenderung würde selbstverständlich die Minderung des
Lohnes sein. Der Arbeiter, der bei der Doppelschicht 3 Mark
verdiene, würde bei der künftigen Einführung der dreifachen
Schicht nur 2 Mark erhalten können. Die Behauptung, daß eine
solche Einschränkung des Lohnes nicht eintreten dürfe, und die an
den Arbeitgeber gerichtete Forderung, den Ausfall selbst zu tragen,
werde mit so schwachen Gründen unterstützt, daß eine Widerlegung
seinerseits nicht erforderlich erscheine. Die der Eisenindustrie nahe—
stehenden Kreise seien von der Unmöglichkeit überzeugt, die Löhne
auf den Hütten für die Herstellung von Roheisen um 50 pCt. zu
erhöhen. Eine solche Erhöhung würde sich bei Einführung der
dreifachen Schicht rechnerisch ergeben, wenn der Lohn der Doppel—
schicht beibehalten werden sollte.
Der Antrag Lieber verlange Festsetzung des elfstündigen
Maximalarbeitstages und der Abgeordnete Hitze hoffe sogar, daß
man später zu einer zehnstündigen Normalarbeitszeit kommen werde.
In der Eisen- und Stahlindustrie bilde, wo nur in Tagesschichten