Full text: Dritter Band (3. Band)

172 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Deutscher Industrieller, wie bereits früher geschehen, die Ueber— 
zeugung und die Befürchtung aus, daß die Verwirklichung der in 
denselben niedergelegten Absichten in vielen Beziehungen nicht 
wohlthätig, sondern nachtheilig in das Erwerbsleben der Arbeiter 
eingreifen würde. Dies gilt insbesondere von der Einführung 
eines Maximalarbeitstages für erwachsene männliche Arbeiter und 
von der ein gewisses Maß überschreitenden Einschränkung der 
Erwerbsthätigkeit weiblicher Personen, in welch' letzterer Beziehung 
der Centralverband jedoch, wie bereits früher geschehen, es für 
durchaus gerechtfertigt hält, daß die Nachtarbeit der Frauen, ins— 
besondere die in Textilfabriken, möglichst vollständig beseitigt wird. 
Betreffs der Kinderarbeit hält der Centralverband die Aufrecht— 
erhaltung des seitherigen gesetzlichen Zustandes für geboten.“ 
„Der Centralverband erneuert daher den Wunsch, daß, ehe 
die Gesetzgebung auf den vorbezeichneten Gebieten weiter in An— 
spruch genommen wird, eingehende Erhebungen darüber angestellt 
werden: 
ob und inwieweit zu einem gesetzgeberischen Vorgehen ein 
praktisches Bedürfniß vorliegt; 
ob die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Industrie auf dem 
Weltmarkt hierdurch beeinträchtigt und 
ob nicht das Interesse der Arbeiter selbst geschädigt werde.“ 
„Betreffs der Frage der Sonntagsruhe beharrt der Ausschuß 
des Centralverbandes Deutscher Industrieller bei dem von der 
Delegirtenversammlung des Centralverbandes in der Sitzung vom 
6. Oktober 1885 abgegebenen Votum.“ 
„Die organisatorischen Vorschläge des Antrags Auer endlich, 
welche auf die Errichtung von Arbeitskammern, Arbeitsräthen, 
eines Reichsarbeitsamts und eines Arbeitskammertages abzielen, 
verwirft der Ausschuß des Centralverbandes Deutscher Industrieller 
in der Erwägung, daß eine solche Organisation lediglich dazu 
dienen würde, störend und umwälzend in die bestehenden, durch 
Gesetz und Moral gestützten, naturgemäßen Grundlagen des Ver— 
hältnisses des Arbeiters zum Arbeitgeber einzugreifen.“ 
Der Korreferent Kommerzienrath Haßler begann seine 
Ausführungen mit der Erklärung, daß er den von dem Re— 
ferenten vorgelegten Beschlußanträgen durchaus zustimme. In der 
Hauptsache könne er sich auf das von ihm am 25. Januar 1885
	        
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