2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 173
r⸗ erstattete Referat über die Anträge von Hertling, Kropat—
in scheck und Lohren beziehen. Die gegenwärtig zur Verhandlung
ht stehenden Anträge Lieber, Hitze und Lohren deckten sich in—
ter haltlich mit jenen. Nur in Betreff der Frauenarbeit enthalte der
ng Antrag Lieber etwas Neues, nämlich den Satz: „Verheirathete
nd Arbeiterinnen dürfen in Fabriken nicht länger als sechs
e Stunden täglich beschäftigt werden.“ Wie der Referent
ug schon bemerkt habe, werde der Antragsteller von der Hoffnung
ur geleitet, daß dies nur der erste Schritt zur vollständigen Ver—
s⸗ drängung der verheiratheten Arbeiterinnen aus der Fabrik sein
d würde. Diese Hoffnung sei vollberechtigt. Der zweite Schritt,
t⸗ die gänzliche Ausschließung der verheiratheten Frau von der
Fabrikarbeit würde dem ersten Schritt sicher bald folgen. Eine
he Frau in der Fabrik nur sechs Stunden zu beschäftigen, sei in vielen
n⸗ Fällen unmöglich. Es sei ausgeschlossen an gewissen Maschinen
llt Vormittags die eine Arbeiterin und Nachmittags die andere
zu beschäftigen, die andere würde sich auch weigern, die Arbeit
m zu übernehmen. Demgemäß würde die verheirathete Frau aus
der Beschäftigung in den Fabriken sehr bald vollständig aus—
m scheiden. Durch eine solche Maßregel würden aber viele ver—
heirathete Frauen außerordentlich hart betroffen werden. Es
würde sehr leicht sein durch Tausende von Unterschriften von
15 Arbeiterinnen unter eine gegen jene Anträge gerichtete Petition
er das Gesagte zu erhärten. Da der Centralverband aber wisse,
m daß von den Mitgliedern des Reichstages auf derartige Petitionen
kein Gewicht gelegt wird, so werde er davon absehen, sie zu ver—
ch anlassen. Für die Wohlthat, die einer Arbeiterfamilie durch die
Mitarbeit der Frau erwiesen werde, führte Haßler folgendes
3 Beispiel an: Vor wenigen Tagen sei eine seit langer Zeit in der
er von ihm geleiteten Fabrik beschäftigte und sehr sparsame Frau eines
zu Maurers mit dem Verlangen an ihn herangetreten, ihr aus der
ch Sparkasse einen Theil der ihr von der Fabrik gewährten Alters—
r⸗ zulage herauszugeben. Auf die Frage nach dem Grunde für dieses
Verlangen hatte sie geantwortet, ihr Mann habe bei der dies—
jährigen anhaltenden Dauer des Frostwetters noch keine Arbeit
le finden können. Die Familie war durch die Arbeitslosigkeit des
e Mannes nicht nur in die Lage versetzt worden, von der regel—
er mäßigen Arbeit der Frau leben zu müssen, sondern sie mußte auch
5 noch deren Ersparnisse angreifen. Wäre der Arbeitsverdienst und