Full text: Dritter Band (3. Band)

174 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
der Spargroschen der Frau nicht vorhanden gewesen, so hätte die 
Familie entweder hungern oder betteln oder noch Schlimmeres be— 
gehen müssen. Der Referent glaubte versichern zu können, daß 
hier durchaus nicht ein Ausnahmefall vorläge, sondern daß der— 
artige Verhältnisse sehr oft festgestellt werden könnten. Hieraus 
ergebe sich, daß die Durchführung der Anträge Lieber und Hitze 
viele Arbeiterfamilien empfindlich treffen würde. 
In Bezug auf den Antrag Hitze, der nur einen Unter— 
antrag zu dem Antrage Lieber darstelle, verwies Haßler auf die 
in 88 7 —10 aufgeführten zahlreichen und verschiedenartigen Aus— 
nahmen. Durch sie würde in der That die Ausnahme zur, Regel 
gemacht werden, und die Regel würde verschwinden. Durch diese 
zahlreichen Ausnahmen würde auch die Aufsicht der Fabrik— 
inspektoren außerordentlich erschwert werden. Er wolle nicht in 
Abrede stellen, daß der Antrag Hitze von einem gewissen Eingehen 
auf die Bedürfnisse der Textilindustrie Zeugniß ablege. Aber die 
zahlreichen Ausnahmen, deren Zulassung der Antragsteller be— 
fürworte, lieferten eben den Beweis, daß eine allgemeine Regelung 
der Normalarbeitszeit unmöglich sei. 
Bezüglich des Verlangens, Kinder unter 14 Jahren in 
Fabriken nicht zu beschäftigen, könnte er sich einverstanden erklären, 
wenn der 8 1394 genehmigt werde, in dem es heiße: „Durch Be— 
schluß des Bundesrathes dürfen für bestimmte Fabrikationszweige 
und unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen für die Be— 
schäftigung von Kindern von 12 bis 14 Jahren zugelassen werden.“ 
Bedenklich sei, daß in einzelnen Staaten die Schulpflicht gegen— 
wärtig bereits mit dem vollendeten dreizehnten Lebensjahr aufhöre. 
Die Kammer der Abgeordneten in Bayern habe sogar beschlossen, 
das siebente Schuljahr aufzuheben. Damit würden viele Kinder 
in dem Alter von zwölf bis vierzehn Jahren nicht mehr schul— 
pflichtig sein. Diese Kinder würden von den Fabriken in Bayern 
vielfach beschäftigt und, ohne daß zuvor ein Zwang vorhanden 
gewesen sei, auch weitere drei Stunden unterrichtet werden. Damit 
werde die Zeit dieser Kinder viel besser ausgefüllt, als wenn man 
sie sich selbst überließe. Auf diese Weise werde für die Kinder 
besser gesorgt, denn sie könnten etwas verdienen und auch noch 
etwas dazu lernen. Würden aber, wie es die Absicht der Antrag— 
steller sei, Kinder unter vierzehn Jahren unbedingt von der Fabrik— 
industrie ausgeschlossen werden, so würden diese entweder der Haus—
	        
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