174 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
der Spargroschen der Frau nicht vorhanden gewesen, so hätte die
Familie entweder hungern oder betteln oder noch Schlimmeres be—
gehen müssen. Der Referent glaubte versichern zu können, daß
hier durchaus nicht ein Ausnahmefall vorläge, sondern daß der—
artige Verhältnisse sehr oft festgestellt werden könnten. Hieraus
ergebe sich, daß die Durchführung der Anträge Lieber und Hitze
viele Arbeiterfamilien empfindlich treffen würde.
In Bezug auf den Antrag Hitze, der nur einen Unter—
antrag zu dem Antrage Lieber darstelle, verwies Haßler auf die
in 88 7 —10 aufgeführten zahlreichen und verschiedenartigen Aus—
nahmen. Durch sie würde in der That die Ausnahme zur, Regel
gemacht werden, und die Regel würde verschwinden. Durch diese
zahlreichen Ausnahmen würde auch die Aufsicht der Fabrik—
inspektoren außerordentlich erschwert werden. Er wolle nicht in
Abrede stellen, daß der Antrag Hitze von einem gewissen Eingehen
auf die Bedürfnisse der Textilindustrie Zeugniß ablege. Aber die
zahlreichen Ausnahmen, deren Zulassung der Antragsteller be—
fürworte, lieferten eben den Beweis, daß eine allgemeine Regelung
der Normalarbeitszeit unmöglich sei.
Bezüglich des Verlangens, Kinder unter 14 Jahren in
Fabriken nicht zu beschäftigen, könnte er sich einverstanden erklären,
wenn der 8 1394 genehmigt werde, in dem es heiße: „Durch Be—
schluß des Bundesrathes dürfen für bestimmte Fabrikationszweige
und unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen für die Be—
schäftigung von Kindern von 12 bis 14 Jahren zugelassen werden.“
Bedenklich sei, daß in einzelnen Staaten die Schulpflicht gegen—
wärtig bereits mit dem vollendeten dreizehnten Lebensjahr aufhöre.
Die Kammer der Abgeordneten in Bayern habe sogar beschlossen,
das siebente Schuljahr aufzuheben. Damit würden viele Kinder
in dem Alter von zwölf bis vierzehn Jahren nicht mehr schul—
pflichtig sein. Diese Kinder würden von den Fabriken in Bayern
vielfach beschäftigt und, ohne daß zuvor ein Zwang vorhanden
gewesen sei, auch weitere drei Stunden unterrichtet werden. Damit
werde die Zeit dieser Kinder viel besser ausgefüllt, als wenn man
sie sich selbst überließe. Auf diese Weise werde für die Kinder
besser gesorgt, denn sie könnten etwas verdienen und auch noch
etwas dazu lernen. Würden aber, wie es die Absicht der Antrag—
steller sei, Kinder unter vierzehn Jahren unbedingt von der Fabrik—
industrie ausgeschlossen werden, so würden diese entweder der Haus—