2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 175
e industrie zufallen und dort noch länger arbeiten müssen, oder sie
3 würden dem Müßiggange verfallen, und dieser sei, nach dem be—
kannten Sprichworte, aller Laster Anfang. Der Ausschluß der
Kinder aus den Spinnereien würde ganz entschieden die Wett—
bewerbsfähigkeit, namentlich England gegenüber, erschweren; denn
in diesem Lande sei die Kinderarbeit unter ähnlichen Bedingungen
wie bisher in Deutschland gestattet.
Der Korreferent verwies dann auf die statistischen Angaben,
e welche ein Vertreter der Regierung über die Frauenarbeit in der
Kommission des Reichstages gegeben hatte. In diesen Mit—
el theilungen sei die Frage erwogen worden, welche Folgen die Nacht—
se arbeit für die Gesundheit und Sittlichkeit der Arbeiterinnen nach
sich zöge. Der Regierungskommissar hatte festgestellt, daß darüber
n bestimmte Erfahrungen nicht vorlägen. Eine Ausnahme mache in
m dieser Beziehung die Rübenzuckerindustrie; von der überwiegenden
ie Mehrzahl der Behörden werde jedoch das Vorhandensein von Miß—
— ständen, die auf die Nachtarbeit in dieser Industrie zurückgeführt
werden könnten, in Abrede gestellt. Vielfach sei dabei hervor—
gehoben worden, daß die Beschäftigung von Arbeiterinnen in der
n Zuckerindustrie in großen, gut ventilirten und erleuchteten Räumen
n, unter regelmäßiger strenger Aufsicht stattfände, und daß es sich
dabei meist um Arbeiterinnen handle, die während des größeren
ge Theiles des Jahres mit anderen gesunden Arbeiten, namentlich in
der Landwirthschaft, beschäftigt seien.
Entgegengesetzt habe das Urtheil gelautet über die Nacht—
arbeit der Frauen in Eisen- und Zinkhütten, die übrigens nur in
3 Oberschlesien vorkomme. Dabei bleibe jedoch unentschieden, ob die
n schädlichen Wirkungen besonders auf die Nachtarbeit zurückzuführen
* seien oder auf die für Abeiterinnen überhaupt ungeeignete und
1 anderswo nicht übliche Beschäftigung in diesen Industriezweigen.
en Im übrigen beruhten die Urtheile über die Folgen der Nachtarbeit
m weniger auf der Beobachtung von Thatsachen, als auf den Schlüssen,
lit die aus der Natur der Beschäftigung gezogen würden. Dabei
in gingen die Urtheile vielfach auseinander. Auch darüber seien die
er Meinungen sehr verschieden, ob das Verbot der Nachtarbeit der
h Arbeiterinnen ohne Schädigung gewichtiger Interessen durchzu—
führen sei.
Gegen das Verbot werde angeführt, daß es die Herstellungs—
kosten der Industrie erhöhe und viele Abeiterfamilien in ihrem