Inhaltsübersicht. —XXI
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Seite rungen. Die ablehnende Haltung der linksliberalen Parteien
und der Sozialdemokraten 127391
Die Behandlung des die Abänderung der Gewerbeordnung betreffenden
Gesetzentwurfes im Reichstage. Die aufopfernde Thätigkeit des
266 dem Centralverbande nahestehenden Reichstagsabgeordneten
267 Theodor Möller gibt dem Direktorium die Möglichkeit Kennt—
niß von den Verhandlungen in der Kommission des Reichstages
zu erlangen
Die Beschlüsse der Kommission zeigen das Bestreben den Arbeiterschutz
weit über das von der Regierung gesteckte Ziel zu erweitern. 292
Nähere Mittheilungen über die Beschlüsse der Kommission; die Arbeit
an Sonn- und Festtagen; die Beschäftigung von Kindern und
268 ugendlichen Ardeiten vor ppp 293
Die Einführung eines maximalen Arbeitstags22094
Das Verbot der Nachtarbeit. Die Ermächtigung der unteren Ver—
7 waltungsbehörde gewisse Erleichterungen zu gewähren 2095
Die Ermächtigungen des Bundesraths Ausnahmen bezüglich einiger
Fabrikationszweige zu gestatten. Der 8 1200. Die Bestimmungen
mit Bezug auf die Arbeltsordungggggg 106
Der Kontraktbruch. Die Erweiterung des 8 153, betreffend Schutz der
Arbeiter und Arbeitgeber gegen körperliche Zwangsdrohung,
Ehrverletung und Verrufserklärun 17171797
273— Die Einwirkung der Beschlüsse der Kommission auf die
bisherige Haltung des Centralverdande 1298
Die von dem Direktorium zwischen der ersten und zweiten Lesung
in der Kommission des Reichstages am 24. November 1890 be—
214 rufene Delegirtenversammlung. Die von dem Referenten
275 Bueck mit Genehmigung des Direktoriums und des Aus—
schusses vorgelegten Beschlußanträge. Die Einleitung
zu denselven 11.0——9—9—
Die höchst beachtenswerthe Aeußerung des Generalkonsul Russell zu
216 der Frage, ob es möglich sei, von Seiten des Staats durch
27 Akte der positiven Gesetzgebung Wesentliches zur Verbesserung
279 der Lage der arbeitenden Klassen beizutragen 3600
o Die Beschlußanträge selbst: Nr. 1 die Ruhe an Sonn- und Fest—
281 tagen; Nr.2 Kontraktbruch 301
Nra 3 Arhertsordnnngggg cc323236602
Nr. 4. Die Beschäftigung von Kindern, jugendlichen Personen und
Axbetternnen 32363
Nr. 5. Die dem Bundesrath zu ertheilende Ermächtigung, Aus—
282 nahmen von den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zu
erlänen s 923304
Nr. 6. Die Verantwortlichkeit für Gewerbetreibende für Uebertretung
283 der gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmaßregel 42630605
Nr. 7. Die Anwendung von Zwang, Bedrohung, Ehrverletzung oder
Verrufserklärung bei Ausübung des Koalitionsrechtss . . 305