2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sogialpolitik. 211
Klarheit bezüglich einiger Punkte zu erlangen, war Bueck noch—
mals nach England gegangen. Als Hauptergebniß dieser zweiten
Studienreise kann die unzweifelhafte Feststellung der Thatsache an—
gesehen werden, daß die Arbeiter von den Trade-Unions an—
gehalten bezw. gezwungen wurden, ihre Leistungen einzuschränken.
Zu diesem Zwecke durfte die Leistungsfähigkeit der Maschinen von
den Arbeitern nicht ausgenutzt werden; es gehörte dazu der Wider—
stand der Trade-Unions gegen den Stücklohn und gegen die Ein—
führung besserer, mehrleistender Maschinen und sonstiger Hilfs—
mittel. Diese Thatsache war damals in England nur von ver—
hältnißmäßig wenigen Arbeitgebern bemerkt worden. Mit dieser
gegenwärtig allgemein erkannten, mit dem Ausdruck ,ea canny“ —
„nur immer langsam“ — bezeichneten, auf die Einschränkung der
Leistungen des Einzelnen gerichteten Politik, verfolgen die Trade—
Unions bekanntlich den Zweck, den Bedarf an Arbeitern zu mehren
und dadurch das Angebot und den durch dieses ausgeübten Druck
auf die Löhne zu mindern.“)
In der Sitzung des Reichstages am 25. November 1889
stand auf der Tagesordnung die erste Berathung des von dem
Abgeordneten Aichbichler und Genossen eingebrachten Gesetzent—
wurfes, betreffend die Abänderung und Ergänzung der Gewerbe—
ordnung vom 1. Juli 1883 im Hinblick auf die Sonntagsarbeit
und die Arbeit der Kinder und Frauen. **)
Ferner stand zur Berathung der bekannte, gleichfalls die
Arbeiterinnen — Nachtarbeit — und die Kinder betreffende Antrag
des Abgeordneten Lohren. **)
Im Laufe dieser Verhandlungen war auch wieder behauptet
worden, daß von der Großindustrie der stärkste Widerstand gegen
die Erweiterung der Arbeitergesetzgebung ausgehe. Der Abgeordnete
Hitze hatte freilich bereits zugegeben, daß das mehrfach im
Reichstage als mustergültig anerkannte Vorgehen der Königlichen
Regierung zu Düsseldorf in Bezug auf die Durchführung der
*) Die Verhandlungen in der am 27. September 1890 in Frankfurt ab—
gehaltenen Generalversammlung des Vereins für Sozialpolitik über „Arbeits—
einstellung und die Fortbildung des Arbeitsvertrages“ sind abgedruckt in dem
Hefte Nr. 53 der Verhandlungen ꝛe. des Centralverbandes.
**) Sten. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags
VII. Legisl.-Periode, 5. Session 1889/90, 3. Anlageband, Nr. 30, S. 59.
***) Ebendaselbst, Nr. 40, S. 84.
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