216 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
der Arbeit so zu regeln, daß die Erhaltung der Gesundheit, die
Gebote der Sittlichkeit, die wirthschaftlichen Bedürfnisse der Arbeiter
und ihr Anspruch auf gesetzliche Gleichberechtigung gewahrt bleiben.“
„Für die Pflege des Friedens zwischen Arbeitgebern und
Arbeitnehmern sind gesetzliche Bestimmungen über die Formen in
Aussicht zu nehmen, in denen die Arbeiter durch Vertreter, welche
ihr Vertrauen besitzen, an der Regelung gemeinsamer Angelegen—
heiten betheiligt und zur Wahrnehmung ihrer Interessen bei
Verhandlung mit den Arbeitgebern und mit den Organen Meiner
Regierung befähigt werden. Durch eine solche Einrichtung ist den
Arbeitern der freie und friedliche Ausdruck ihrer Wünsche und
Beschwerden zu ermöglichen und den Staatsbehörden Gelegenheit
zu geben, sich über die Verhältnisse der Arbeiter fortlaufend zu
unterrichten und mit den letzteren Fühlung zu behalten.“
„Die staatlichen Bergwerke wünsche Ich bezüglich der Fürsorge
für die Arbeiter zu Musteranstalten entwickelt zu sehen, und für
den Privatbergbau erstrebe Ich die Herstellung eines organischen
Verhältnisses Meiner Bergbeamten zu den Betrieben, behufs einer
der Stellung der Fabrikinspektionen entsprechenden Aufsicht, wie sie
bis zum Jahre 1865 bestanden hat.“
„Zur Vorberathung dieser Fragen will Ich, daß der Staats—
rath unter Meinem Vorsitze und unter Zuziehung derjenigen
sachkundigen Personen zusammentrete, welche Ich dazu berufen
werde. Die Auswahl der letzteren behalte Ich Meiner Be—
stimmung vor.“
„Unter den Schwierigkeiten, welche der Ordnung der
Arbeiterverhältnisse in dem von Mir beabsichtigten Sinne ent—
gegenstehen, nehmen diejenigen, welche aus der Nothwendigkeit
der Schonung der heimischen Industrie in ihrem Wettbewerb mit
dem Auslande sich ergeben, eine hervorragende Stelle ein. Ich
habe daher den Reichskanzler angewiesen, bei den Regierungen der
Staaten, deren Industrie mit der unserigen den Weltmarkt beherrscht,
den Zusammentritt einer Konferenz anzuregen, um die Herbei—
führung gleichmäßiger internationaler Regelungen der Grenzen für
die Anforderungen anzustreben, welche an die Thätigkeit der
Arbeiter gestellt werden dürfen. Der Reichskanzler wird Ihnen
Abschrift Meines an ihn gerichteten Erlasses mittheilen.“
Berlin, den 4. Februar 1890
Wilhelm R.