Full text: Dritter Band (3. Band)

216 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
der Arbeit so zu regeln, daß die Erhaltung der Gesundheit, die 
Gebote der Sittlichkeit, die wirthschaftlichen Bedürfnisse der Arbeiter 
und ihr Anspruch auf gesetzliche Gleichberechtigung gewahrt bleiben.“ 
„Für die Pflege des Friedens zwischen Arbeitgebern und 
Arbeitnehmern sind gesetzliche Bestimmungen über die Formen in 
Aussicht zu nehmen, in denen die Arbeiter durch Vertreter, welche 
ihr Vertrauen besitzen, an der Regelung gemeinsamer Angelegen— 
heiten betheiligt und zur Wahrnehmung ihrer Interessen bei 
Verhandlung mit den Arbeitgebern und mit den Organen Meiner 
Regierung befähigt werden. Durch eine solche Einrichtung ist den 
Arbeitern der freie und friedliche Ausdruck ihrer Wünsche und 
Beschwerden zu ermöglichen und den Staatsbehörden Gelegenheit 
zu geben, sich über die Verhältnisse der Arbeiter fortlaufend zu 
unterrichten und mit den letzteren Fühlung zu behalten.“ 
„Die staatlichen Bergwerke wünsche Ich bezüglich der Fürsorge 
für die Arbeiter zu Musteranstalten entwickelt zu sehen, und für 
den Privatbergbau erstrebe Ich die Herstellung eines organischen 
Verhältnisses Meiner Bergbeamten zu den Betrieben, behufs einer 
der Stellung der Fabrikinspektionen entsprechenden Aufsicht, wie sie 
bis zum Jahre 1865 bestanden hat.“ 
„Zur Vorberathung dieser Fragen will Ich, daß der Staats— 
rath unter Meinem Vorsitze und unter Zuziehung derjenigen 
sachkundigen Personen zusammentrete, welche Ich dazu berufen 
werde. Die Auswahl der letzteren behalte Ich Meiner Be— 
stimmung vor.“ 
„Unter den Schwierigkeiten, welche der Ordnung der 
Arbeiterverhältnisse in dem von Mir beabsichtigten Sinne ent— 
gegenstehen, nehmen diejenigen, welche aus der Nothwendigkeit 
der Schonung der heimischen Industrie in ihrem Wettbewerb mit 
dem Auslande sich ergeben, eine hervorragende Stelle ein. Ich 
habe daher den Reichskanzler angewiesen, bei den Regierungen der 
Staaten, deren Industrie mit der unserigen den Weltmarkt beherrscht, 
den Zusammentritt einer Konferenz anzuregen, um die Herbei— 
führung gleichmäßiger internationaler Regelungen der Grenzen für 
die Anforderungen anzustreben, welche an die Thätigkeit der 
Arbeiter gestellt werden dürfen. Der Reichskanzler wird Ihnen 
Abschrift Meines an ihn gerichteten Erlasses mittheilen.“ 
Berlin, den 4. Februar 1890 
Wilhelm R.
	        
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