Full text: Dritter Band (3. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 273 
so glaube er, daß die Industrie nicht mehr gefürchtet habe, als 
eingetreten sei, sondern es sei schon viel mehr eingetreten, als man 
befürchtet habe. Auf dem Gebiete der Unfallversicherung seien 
die Vorschläge der Regierung vielfach um das Doppelte über— 
schritten worden. Darüber habe er die beweisenden Ausführungen 
in einer früheren Versammlung gemacht. Daher sage er in Betreff 
der in Rede stehenden Bestimmungt principiis obsta! Beumer 
forderte die Versammlung auf, den 8 134d für unannehmbar zu 
erklären. 
Darauf wurde der Antrag Brauns abgelehnt. Die Anträge 
Langen und Vopelius wurden angenommen mit dem von dem 
Direktor von Bippen-Kolbermoor gestellten weiteren Antrage 
an Stelle des in Süddeutschland ungebräuchlichen Wortes „Schicht— 
lohn“ zu setzen „Tagesverdienst“. Mit diesen Aenderungen wurde 
der den Erlaß der Arbeitsordnung betreffende Beschlußantrag V 
angenommen. 
Der Vorsitzende brachte nunmehr die von dem zweiten Bericht— 
erstatter, Direktor Frommel vorgelegten, die Kinder- und Frauen— 
arbeit betreffenden Anträge zur Erörterung. 
Mit Bezug auf den Absatz 1 gab Generalsekretär Dr. Voltz— 
Kattowitz, um Mißverständnissen vorzubeugen, namens der ober— 
schlesischen Montanindustrie folgende Erklärung ab: Sie werde für 
den Beschlußantrag stimmen, da sie der Ansicht sei, daß hier Wünsche 
der Textilindustrie vorlägen, über welche dieser allein ein maß— 
gebendes Urtheil zustehe. Die oberschlesische Montanindustrie habe 
durchaus nichts dagegen, daß jene Anträge von dem Central— 
verbande zuständigen Ortes empfohlen würden; sie möchte aber 
durchaus nicht, daß, wenn sie für diesen Beschlußantrag stimme, 
daraus ihr Einverständniß mit allen den von dem Referenten 
Frommel gemachten Ausführungen gefolgert werde, namentlich 
nicht mit Bezug auf die Nachtarbeit weiblicher Personen. Bezüglich 
dieser stehe die oberschlesische Montanindustrie auf einem durchaus 
anderen Standpunkte, wie Frommel. In Oberschlesien werde die 
Nachtarbeit weiblicher Personen für unentbehrlich erachtet. Anderer— 
seits sei die dortige Industrie der Ansicht, daß es sich hierbei um 
einzelne Verhältnisse, um Spezialinteressen Oberschlesiens handle, 
die nicht vor das Forum des Centralverbandes gehörten, sondern 
von den Oberschlesiern selbst und direkt vertreten werden müßten, 
und natürlich auch vertreten werden würden. Lediglich in diesem 
II 1—
	        
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