2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 327
licher Weise für die Arbeiter durchgeführt hätten, obgleich
sie auch mit manchen Bestimmungen dieser Gesetze nicht
einverstanden gewesen seien.
Nachdem der Geschäftsführer seinen Bericht erstattet hatte,
ergriff der die Versammlung des Ausschusses leitende Vorsitzende,
Kommerzienrath Haßler, das Wort, um den Abgeordneten Frei—
herrn von Stumm-Halberg und Theodor Möller den
Dank des Centralverbandes für ihre opfervolle und
erfolgreiche, bei der Berathung des Gesetzes im Interesse
der Industrie geleistete Thätigkeit unter dem lauten
Beifall der Versammlung auszusprechen.
Nach Erledigung des bedeutungsvollen Arbeiterschutzgesetzes
im Sommer 1891 gelangten die sozialen Fragen im Reichstage
durchaus nicht zur Ruhe; die Bestrebungen bethätigten sich aber
auf einem anderen Gebiete. Sie waren wesentlich darauf gerichtet
die Lage des Kleingewerbes zu bessern und zu heben und ihm
einen gesetzlichen Schutz zu gewähren. Jahr für Jahr wurden
Anträge eingebracht, theilweise angenommen und Resolutionen be—
schlossen, durch welche die Verbündeten Regierungen zum Vorgehen
auf diesen Gebieten veranlaßt werden sollten. Dabei handelte es
sich wesentlich um die Organisation des Handwerks und des
Innungswesens, um die Errichtung von Handwerkerkammern, die
Regelung des Lehrlingswesens, die Einführung des Befähigungs—
nachweises, die Beschränkung des Hausirgewerbes und des Verkehrs
der sogenannten Detailreisenden.
Diese Bestrebungen hatten in der IX. Legislaturperiode des
Reichstages, die im Jahre 1895 ablief, zum Erlaß der betreffenden
Gesetze nicht geführt. In der letzten Session hatte jedoch der
Staatssekretär des Innern von Boetticher einen Gesetzentwurf,
betreffend die Bildung von Handwerkskammern, in Aussicht
gestellt.“)
Auf dieses Gebiet soll hier nicht weiter eingegangen werden,
da es nicht in dem für dieses Werk aufgestellten Plan gelegen hat,
in sozialpolitischer Beziehung auch auf die Verhältnisse des Klein—
gewerbes weiter einzugehen, als mit Rücksicht auf die Arbeiten des
Centralverbandes erforderlich ist.
*) Sten. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags,
B. Legisl.Periode, 3. Session 1894/95, 1. Band, S. 487.