Full text: Dritter Band (3. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 327 
licher Weise für die Arbeiter durchgeführt hätten, obgleich 
sie auch mit manchen Bestimmungen dieser Gesetze nicht 
einverstanden gewesen seien. 
Nachdem der Geschäftsführer seinen Bericht erstattet hatte, 
ergriff der die Versammlung des Ausschusses leitende Vorsitzende, 
Kommerzienrath Haßler, das Wort, um den Abgeordneten Frei— 
herrn von Stumm-Halberg und Theodor Möller den 
Dank des Centralverbandes für ihre opfervolle und 
erfolgreiche, bei der Berathung des Gesetzes im Interesse 
der Industrie geleistete Thätigkeit unter dem lauten 
Beifall der Versammlung auszusprechen. 
Nach Erledigung des bedeutungsvollen Arbeiterschutzgesetzes 
im Sommer 1891 gelangten die sozialen Fragen im Reichstage 
durchaus nicht zur Ruhe; die Bestrebungen bethätigten sich aber 
auf einem anderen Gebiete. Sie waren wesentlich darauf gerichtet 
die Lage des Kleingewerbes zu bessern und zu heben und ihm 
einen gesetzlichen Schutz zu gewähren. Jahr für Jahr wurden 
Anträge eingebracht, theilweise angenommen und Resolutionen be— 
schlossen, durch welche die Verbündeten Regierungen zum Vorgehen 
auf diesen Gebieten veranlaßt werden sollten. Dabei handelte es 
sich wesentlich um die Organisation des Handwerks und des 
Innungswesens, um die Errichtung von Handwerkerkammern, die 
Regelung des Lehrlingswesens, die Einführung des Befähigungs— 
nachweises, die Beschränkung des Hausirgewerbes und des Verkehrs 
der sogenannten Detailreisenden. 
Diese Bestrebungen hatten in der IX. Legislaturperiode des 
Reichstages, die im Jahre 1895 ablief, zum Erlaß der betreffenden 
Gesetze nicht geführt. In der letzten Session hatte jedoch der 
Staatssekretär des Innern von Boetticher einen Gesetzentwurf, 
betreffend die Bildung von Handwerkskammern, in Aussicht 
gestellt.“) 
Auf dieses Gebiet soll hier nicht weiter eingegangen werden, 
da es nicht in dem für dieses Werk aufgestellten Plan gelegen hat, 
in sozialpolitischer Beziehung auch auf die Verhältnisse des Klein— 
gewerbes weiter einzugehen, als mit Rücksicht auf die Arbeiten des 
Centralverbandes erforderlich ist. 
*) Sten. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags, 
B. Legisl.Periode, 3. Session 1894/95, 1. Band, S. 487.
	        
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