Full text: Dritter Band (3. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 351 
dehnung der Bestimmungen der Gewerbeordnung, betreffend den 
Schutz der jugendlichen und weiblichen Arbeiter (88 135—139b) 
auf die Hausindustrie — unter besonderer Berücksichtigung der 
Wirkungen der Fabrikgesetzgebung auf die Vermehrung der Haus⸗ 
industrie — durch Erhebungen wirksam vorzubereiten und anzuregen. 
(6 154 Absatz 4.)“*) 
Bei der Verhandlung im Reichstage über diese Anträge hatte 
der Bevollmächtigte zum Bundesrath, der jetzige Unterstaatssekretär 
im Ministerium für Handel und Gewerbe, Lohmann, alles auf⸗ 
gezählt, was der Bundesrath auf Grund der ihm durch die be— 
treffenden Paragraphen der Gewerbeordnung ertheilten Ermächtigungen 
gethan hatte. Diese Aufzählung*) giebt in der That ein sehr an— 
schauliches Bild von der Thätigkeit des Bundesrathes auf diesem 
Gebiete. Lohmann hatte seine Ausführungen mit den Worten 
geschlossen: „Ich glaube, daß unter diesen Umständen für den 
hohen Reichstag kaum eine Veranlassung vorliegt, die Verbündeten 
Regierungen durch eine Resolution noch besonders an die Erfüllung 
ihrer Pflicht zu erinnern.“ Dennoch wurde der Antrag Hitze und 
Lieber vom Reichstag in seiner sechszehnten Sitzung vom 15. Juni 
1896 einstimmig angenommen. 
Die Abgeordneten Freiherr Heyl zu Herrnsheim und 
Genossen hatten die Anfrage an die Regierung gerichtet, welche 
gesetzgeberischen Maßregeln sie zu ergreifen beabsichtige, um die 
Arbeiterinnen in den Wäschefabriken und in der Konfektionsbranche 
in Bezug auf Gesundheit und Sittlichkeit gegen Ausbeutung durch 
das Trucksystem (Lieferung von Nähfäden und dergleichen) zu 
schühen vr) 
Die Anfrage gelangte am 12. Februar 1896 in der 38. Sitzung 
des Reichstags zur Verhandlung. ) 
Der Antragsteller war in seiner Begründung, wie der Staats— 
sekretär des Innern, Dr. von Boetticher meinte, weit über den 
Rahmen seiner Anfrage hinausgegangen. Er hatte u. a. die Ver— 
sicherung gegen Arbeitslosigkeit, die weitere Organisation der in— 
dustriellen Arbeiter in obligatorische Berufsvereine in den Kreis seiner 
NSten. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags, 
LB. Legisl.-Periode, 4. Session 1895—97, 1. Anlageband, Nr. 22, S. 79. 
**) Ebendaselbst, 1. Band, S. 337. 
***) Ebendaselbst, 2. Anlageband, Nr. 120, S. 1055. 
1) Ebendaselbst, 2. Band, S. 899.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.