Full text: Dritter Band (3. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 465 
weiteren Vortrage ausgesprochenen Befürchtungen geben werde. Er 
billige auch nicht die gegen den Reichstag gerichteten zum Theil sehr 
scharfen Pfeile, die unter Umständen zurückfliegen könnten. 
In dem Beschlußantrage würden Bedenken gegen einzelne Be— 
stimmungen des Gesetzentwurfes ausgesprochen. Sie seien in erheb— 
lichem Umfange auch bei ihm und seinen Freunden vorhanden. Der 
Referent habe aber ganz zutreffend den Schwerpunkt des Gesetzes 
in den 88 1 und 2 erblickt. In dieser Beziehung bestehe vollständige 
Uebereinstimmung, die es ihm und seinen Freunden ermögliche, unter 
Wahrung der vorerwähnten Einschränkungen, für den Beschlußantrag 
zu stimmen. 
Nun ergriff der Vorsitzende, Geh. Finanzrath Jencke, das Wort. 
Er stellte zunächst nach dem Wortlaut der vorgelegten Beschlußanträge 
fest, daß die Form der für den Erlaß der als nothwendig anerkannten 
Vorschriften — besonderes Gesetz oder Ergänzung der Gewerbe— 
ordnung oder des Reichsstrafgesetzbuches — dem Centralverbande 
vollkommen gleichgültig sei. Der von Krafft gestellte Abänderungs— 
antrag lasse jedoch die Auslegung zu, der Centralverband wünsche 
die Ablehnung eines Gesetzes, das nicht als Novelle zur Gewerbe— 
ordnung oder zum Strafgesetzbuch erscheine. Deswegen schlage er 
vor, an der vorgelegten Fassung der Resolution festzuhalten. 
Nach den von dem Vorredner gemachten Angaben halte man 
in Süddeutschland ein solches Gesetz überhaupt für unnöthig. Dem— 
nach müßte er annehmen, daß in Süddeutschland bessere Arbeiter— 
verhältnisse beständen, als in den norddeutschen Industriebezirken. 
Vielleicht sehe man sie aber dort mit anderen Augen an und mache 
sich wegen der weiteren Entwickelung keine Sorge. Der Central— 
verband dürfe sich aber nicht abhalten lassen, das zu thun, was er 
für seine Pflicht halte. 
Wegen der Pfeile gegen den Reichstag, wie sich der Vorredner 
ausgedrückt habe, müsse er darauf verweisen, daß bei Erörterung 
der Sache den Gründen nachzugehen sei, die zu der Ablehnung der 
Vorlage im Reichstage geführt hätten. Diese Gründe seien von 
bestimmten Personen geltend gemacht worden, und es sei ganz 
selbstverständlich, daß der Referent sich mit den Ausführungen dieser 
Personen zu beschäftigen hatte. 
Die von dem Abgeordneten Bassermann gemachten Aeußerungen 
seien bisher weder von dem Abgeordneten selbst, noch von seiner 
Partei in Abrede gestellt worden. Dies interessire ihn, weil die 
III, 30
	        
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