472 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
Fabrik zu kündigen und nach der abgelaufenen Kündigung ein auf
spezielle Verträge gegründetes Arbeitsverhältniß neu zu schaffen. Der
Mißbrauch des Koalitionsrechtes könne in allererster Linie nur durch
eine Koalition der Arbeitgeber gebrochen werden. Von dieser müsse
allerdings erwartet werden, daß sie auf Grund ihrer Stellung niemals
Mißbrauch mit dem Koalitionsrecht treiben, vielmehr der Arbeiter—
koalition stets da Hilfe gewähren werde, wo es sich um mögliche
und berechtigte Aufbesserung der Lebenshaltung der Arbeiter handle.
Ebenso entschieden werde die Koalition der Arbeitgeber aber mit allen
anständigen und rechtlichen Mitteln einem Terrorismus entgegentreten
müssen, der sich gleich verderblich für die Arbeiter, wie für die
Arbeitgeber erweise.
Der Abgeordnete Generalsekretär Dr. Beumer-Düsseldorf
pflichtete den Ausführungen Maccos bezüglich der Stellung der
nationalliberalen Partei zu den sozialpolitischen Fragen im all—
gemeinen bei. Er stellte aber fest, daß der Abgeordnete Bassermann,
der in einer politischen Versammlung die Industrie der Heuchelei
beschuldigt habe, noch immer den Vorsitz in der nationalliberalen
Fraktion des Reichstags führe, beziehungsweise zum Vorsitzenden
wiedergewählt worden sei. Diese beklagenswerthe Thatsache müsse die
Großindustrie dazu führen, mit der nationalliberalen Partei ge—
wissermaßen abzurechnen. Mit Bezug auf die Bemängelung der
von dem Referenten auf den Reichstag abgeschossenen Pfeile möchte
er doch die Frage aufwerfen, wer zu schießen angefangen habe.
Das sei von der anderen Seite geschehen, namentlich in der von
dem Abgeordneten Bassermann in Süddeutschland veranstalteten
Versammlung. Die Industrie könne die Angriffe dieses Herrn
nicht auf sich sitzen lassen. Die Geschäftsführer der großen wirth—
schaftlichen Verbände seien doch auch sozusagen Menschen, sie hätten
es nicht nöthig, es sich gefallen zu lassen, wenn Bassermann sie
angreife. Hier im Centralverbande sei die Stelle, wo solche Angriffe
zurückgewiesen werden müßten. Er halte diese Zurückweisung für
das gute Recht des Centralverbandes und namentlich auch für das
gute Recht des Geschäftsführers desselben, Bueck.
Im übrigen möchte er bitten, über die kleinen Unterschiede,
die sich doch nur auf unbedeutende taktische Fragen bezögen, nicht
die große Nothwendigkeit des Schutzes der Arbeitswilligen zu ver—
gessen und daher bitte er die Resolution möglichst einstimmig
anzunehmen. Seitens der rheinisch-westfälischen Industrie, soweit