Full text: Dritter Band (3. Band)

472 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Fabrik zu kündigen und nach der abgelaufenen Kündigung ein auf 
spezielle Verträge gegründetes Arbeitsverhältniß neu zu schaffen. Der 
Mißbrauch des Koalitionsrechtes könne in allererster Linie nur durch 
eine Koalition der Arbeitgeber gebrochen werden. Von dieser müsse 
allerdings erwartet werden, daß sie auf Grund ihrer Stellung niemals 
Mißbrauch mit dem Koalitionsrecht treiben, vielmehr der Arbeiter— 
koalition stets da Hilfe gewähren werde, wo es sich um mögliche 
und berechtigte Aufbesserung der Lebenshaltung der Arbeiter handle. 
Ebenso entschieden werde die Koalition der Arbeitgeber aber mit allen 
anständigen und rechtlichen Mitteln einem Terrorismus entgegentreten 
müssen, der sich gleich verderblich für die Arbeiter, wie für die 
Arbeitgeber erweise. 
Der Abgeordnete Generalsekretär Dr. Beumer-Düsseldorf 
pflichtete den Ausführungen Maccos bezüglich der Stellung der 
nationalliberalen Partei zu den sozialpolitischen Fragen im all— 
gemeinen bei. Er stellte aber fest, daß der Abgeordnete Bassermann, 
der in einer politischen Versammlung die Industrie der Heuchelei 
beschuldigt habe, noch immer den Vorsitz in der nationalliberalen 
Fraktion des Reichstags führe, beziehungsweise zum Vorsitzenden 
wiedergewählt worden sei. Diese beklagenswerthe Thatsache müsse die 
Großindustrie dazu führen, mit der nationalliberalen Partei ge— 
wissermaßen abzurechnen. Mit Bezug auf die Bemängelung der 
von dem Referenten auf den Reichstag abgeschossenen Pfeile möchte 
er doch die Frage aufwerfen, wer zu schießen angefangen habe. 
Das sei von der anderen Seite geschehen, namentlich in der von 
dem Abgeordneten Bassermann in Süddeutschland veranstalteten 
Versammlung. Die Industrie könne die Angriffe dieses Herrn 
nicht auf sich sitzen lassen. Die Geschäftsführer der großen wirth— 
schaftlichen Verbände seien doch auch sozusagen Menschen, sie hätten 
es nicht nöthig, es sich gefallen zu lassen, wenn Bassermann sie 
angreife. Hier im Centralverbande sei die Stelle, wo solche Angriffe 
zurückgewiesen werden müßten. Er halte diese Zurückweisung für 
das gute Recht des Centralverbandes und namentlich auch für das 
gute Recht des Geschäftsführers desselben, Bueck. 
Im übrigen möchte er bitten, über die kleinen Unterschiede, 
die sich doch nur auf unbedeutende taktische Fragen bezögen, nicht 
die große Nothwendigkeit des Schutzes der Arbeitswilligen zu ver— 
gessen und daher bitte er die Resolution möglichst einstimmig 
anzunehmen. Seitens der rheinisch-westfälischen Industrie, soweit
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.