Full text: Dritter Band (3. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 495 
Die erste Berathung dieses Gesetzentwurfes begann in der 
69. Sitzung des Reichstages am 19. April 1899*) in Verbindung 
mit den Anträgen der Abgeordneten Freiherr Heyl zu Herrnsheim, 
Bassermann und Genossen (Nr. 53) betreffend den Arbeiterschutz 
in Werkstätten der Hausgewerbetreibenden und die Arbeitszeit der 
in offenen Verkaufsstellen, in Schank- und Gastwirthschaften be— 
schäftigten weiblichen Personen, und ferner in Verbindung mit den 
Anträgen der Abgeordneten Bassermann und Genossen (Nr. 54) 
betreffend die Abänderung und Ergänzung der Gewerbeordnung. 
Die erste Berathung wurde am folgenden Tage fortgesetzt und endete 
mit der Ueberweisung an eine Kommission von 21 Mitgliedern. Der 
Präsident des Reichstages erklärte, daß damit die erste Lesung der 
größeren von der Regierung vorgelegten Gesetzentwürfe beendet sei, 
das künftige Berathungsmaterial werde sich demnächst in zweiten 
Lesungen bewegen. An diese Mittheilung knüpfte der Präsident 
folgende Mahnung: „Ich möchte die Mitglieder des Hauses darauf 
aufmerksam machen, daß es mir kaum möglich erscheint, Gesetz— 
entwürfe, welche von dieser oder jener Seite scharf bestritten 
werden, zu einer Verabschiedung zu bringen, wenn das Haus 
nicht eine beschlußfähige Anzahl von Mitgliedern auf— 
weist, und ich richte daher die dringende Bitte an alle Mitglieder 
des Reichstages, sowohl an die, die hier sind, als ganz be— 
sonders an die, die nicht hier sind (Heiterkeit), daß sie hier zu 
diesen zweiten Lesungen erscheinen möchten. Denn es ist 
für die Würde des Reichstags, welche ich an erster Stelle 
wahrzunehmen habe, wahrlich traurig, wenn wir immer der 
Beschlußunfähigkeit gegenüberstehen.“ (Gehr richtig!) 
Die Kommission erstattet ihren Bericht unter dem 21. Juni 
1800 
Die zweite Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die 
Abänderung der Gewerbeordnung, begann am 23. November 1899. ***) 
Sie nahm sieben Sitzungen des Reichstags in Anspruch und endete 
am 1. Dezember 1899. Die dritte Berathung erfolgte am 5. De—⸗ 
zember 1899.5) Sie wurde in einer Sitzung beendet. 
*) Sten. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags, 
X. Legisl.Periode, 1. Session 1898/ 1900, 2. Band, S. 1851 
**) Ebendaselbst, 3. Anlageband, Nr. 393, S. 2465 
*ꝛꝛ) Ebendaselbst, 4. Band, S. 2947. 
Ebendaselbst, S. 3233.
	        
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