498 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
ereignet. Er war bestimmt den Bundesrath zu ermächtigen, „für
die Kleider- und Wäschekonfektion sowie für andere Gewerbe, in
denen Arbeiterinnen oder jugendliche Arbeiter neben ihrer Be—
schäftigung in der Fabrik vom Arbeitgeber zu Hause beschäftigt
würden, sofern hierbei Mißstände in Bezug auf die Ausdehnung
der MAbeitszeit zu Tage getreten seien“, Anordnungen zur Abhilfe
zu treffen. Der Bundesrath sollte die Beschränkungen für die Mit—
gabe von den Arbeiten anordnen können, die bereits in den An—
gaben über den Inhalt des 8 137a des Gesetzentwurfes hier an—
geführt worden sind. Dieser Paragraph war in der zweiten Lesung
abgelehnt worden. Ganz besonders war von dem Abgeordneten
Fischbeck nachgewiesen worden,“) daß die betreffenden Bestimmungen
unausführbar seien, daß sie leicht umgangen und auch nicht
kontrolirt werden könnten, daß damit die verfolgten Zwecke nicht
zu erreichen seien. Selbst der sozialpolitisch sehr weit vorgeschrittene
Abgeordnete Rösicke-Dessau hatte den Ausführungen des Abgeord—
neten Fischbeck unbedingt zugestimmt.
In der Delegirtenversammlung des Centralverbandes vom
13. Februar 1900 hatte in seinem Bericht der Geschäftsführer
wohl mit Recht gefragt, was im gegebenen Falle der Richter wohl
mit Ausdrücken wie „Durchschnittsarbeiter“ „annähernder Umfang“
und „voraussichtlichen Fertigstellung der Arbeit“ anfangen solle.
Der 8 1374 war, wie gesagt, in der zweiten Berathung abgelehnt
worden. Für die dritte Berathung hatten die Abgeordneten
Freiherr Heyl zu Herrnsheim, Dr. Hitze, Bassermann und
Wattendorff die Wiederherstellung des abgelehnten Paragraphen
in einer etwas anderen Form beantragt.“)
Bei den hier in Rede stehenden Paragraphen hatte sich die
dritte Berathung derart vollzogen, daß die einzelnen Artikel, be—
ziehungsweise Paragraphen, sowie die dazu gestellten Anträge, durch
die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Reichstages einfach
angenommen oder abgelehnt worden waren. Nur zu dem die
Sonntagsruhe in den Barbier- und Friseurgeschäften betreffenden
Artikel IVa hatten die Abgeordneten Bebel und Hitze einige Be—
merkungen gemacht, sonst war die Verhandlung ohne Erörterung
verlaufen. Zu dem Artikel VIl lag ein Anträg des Abgeordneten
*) Sten. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags,
X. Legisl.-Periode, 1. Session 1898/ 1900, 4. Band, S. 3019
**) Ebendaselbst, 4. Anlageband Nr. 491, S. 2616.