542 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
Arbeiter werde künftig nur noch eine beschränkte sein. Im Hinter—
grunde des Vertragsschlusses würde der Büttel stehen. Der Unter—
nehmer werde unter ein Ausnahmegesetz gestellt werden. Während
dem Miether kein Recht zustehe, den Vermiether vorzuladen, wenn er
ihm seine Wohnung nicht zu einem bestimmten Preise lassen wollte,
werde jeder Arbeiter künftig das Recht haben, den Unternehmer
vorzuladen, der ihm nicht denjenigen Lohn oder diejenigen sonstigen
Arbeitsbedingungen gewähren wolle, die er meine beanspruchen zu
können. Der passive Widerstand gegen den Abschluß eines Neu—
vertrages auf dem Arbeitsgebiete werde unter Strafe gestellt.
Diese Strafandrohung sei allerdings eine zwecklose, weil sie nicht
das Mittel an die Hand gebe, den Unternehmer zu zwingen, einen
Arbeiter in Dienst zu nehmen, den er nicht anstellen wolle. Aber
sie bilde doch eine starke Belästigung des Arbeitgebers und Unter—
nehmers. Nach weiteren eingehenden Erörterungen über diese den
Verhandlungszwang anbahnende Bestimmungen, bezeichnete
Dr. Tille zum Schlusse als die zunächst liegende Aufgabe des
deutschen Unternehmerthums, sich mit den einzelnen Bestimmungen
der Gewerbegerichtsnovelle abzufinden. Hoffentlich aber sei auch
die Zeit nicht fern, in der diese Art der Arbeitsgesetzgeberei unmöglich
werden würde. Schon gegenwärtig sei es nothwendig, für diese
kommende Zeit ein genügend ausgedehntes Material zu sammeln,
das dann den Vorschlägen auf Abänderung des neuen Gewerbe—
gerichtsgesetzes als Grundlage dienen könne. Deshalb richte er an
alle Industriellen, die in irgend einer Form dem Centralverband
angehören, die dringende Bitte, der Geschäftsführung ausführliche
Mittheilung von jedem einzelnen Falle zu machen, in dem sie mit
dem Gewerbegerichte an sich oder mit dem sogenannten Einigungs—
amte insbesondere, in Berührung kommen sollten. Nur auf diesem
Wege sei es möglich die praktischen Wirkungen des Gesetzes in
vollem Umfange festzustellen und die Mittel zu seiner Kritik zu
beschaffen. Der Berichterstatter stellte folgenden Antrag:
Die Delegirtenversammlung beschließt, die Mit—
glieder des Centralverbandes in einem Rundschreiben
aufzufordern, alle Erfahrnngen, welche sie auf dem
Gebiete der Gewerbegerichte machen, der Geschäfts—
führung des Centralverbandes mitzutheilen.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.