2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 543
Am 31. Mai 1902 sollte die Geltungsdauer der Ausnahme—
bedingungen ablaufen, die der Bundesrath mit Bezug auf die
Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in
einer Reihe besonderer Betriebe s. Zt. erlassen hatte. Ueber die
Verlängerung bezw. Aenderung dieser Bestimmungen war nichts
bekannt geworden. Dadurch war eine gewisse Unsicherheit bezüglich
der künftigen Produktionsbedingungen in wichtigen Industriezweigen
entstanden, die bei der noch immer unbefriedigenden geschäftlichen
Lage doppelt schwer auf den betreffenden Betrieben lastete.
Der Centralverband hatte bereits im März 1901 eine Ein—
gabe, betreffend die Erneuerung bezw. Ausdehnung jener Bestim—
mungen für gewisse Betriebe an den Bundesrath gerichtet;
dieser wurde gebeten:
1. Die Geltungsdauer der Bekanntmachungen über die Be—
schäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Metall-,
Walz- und Hammerwerken vom 29. April 1892 und vom 1. Fe—
bruar 1895 event. durch den Erlaß einer neuen Bekanntmachung
auf weitere 10 Jahre zu verlängern.
2. Die Wirksamkeit dieser Bekanntmachungen auch auf die
ausschließlich oder vorwiegend durch unregelmäßige Wasserkraft
betriebenen Hammerwerke auszudehnen.
Da auf diese Eingabe eine Antwort nicht erfolgt war, und
da auch aus einem anderen Theile der deutschen Industrie, den
Tafelglashütten mit Wannenbetrieb, ähnliche Wünsche laut geworden
waren, so sah sich das Direktorium veranlaßt, unter dem 30. Ja—
nuar 1902 eine erneute Eingabe an den Bundesrath zu richten.
Sie betraf „die Erneuerung der Bekanntmachung des Bundesraths
über die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern
in Walz⸗- und Hammerwerken vom 29. April 1892 und vom
1. Februar 1895 sowie die Abänderung der Bekanntmachungen
des Bundesraths über die Beschäftigung von Arbeiterinnen und
jugendlichen Arbeitern in Glashütten vom 11. März 1892.“
In dieser Eingabe“) war die frühere Bitte erneuert. Bezüglich
der Glasindustrie waren zwei neue Bitten hinzugefügt worden; sie
gingen dahin
1. daß in Tafelglashütten mit Wannenbetrieb bei einer
Arbeitsschicht von nur acht Stunden die Arbeit in jeder Schicht
*) Abgedruckt in den Verhandlungen ꝛe. des Centralverbandes, Heft 92, S. 37.