Full text: Dritter Band (3. Band)

568 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
„1. Der 8 135, Absatz 3 erhält folgende Fassung: 
Junge Leute zwischen 14 und 18 Jahren dürfen in Fabriken 
nicht länger als 10 Stunden beschäftigt werden.“ 
„2. Der 8 137, Absatz 2 erhält folgende Fassung: 
Die Beschäftigung von Arbeiterinnen über 18 Jahren darf 
die Dauer von 10 Stunden, an den Vorabenden der Sonn- und 
Festtage die Dauer von 9 Stunden nicht überschreiten.“*) 
Der Geschäftsführer wies darauf hin, daß mit dem Antrag 
Nr. 1 beabsichtigt werde die jetzt für die jugendlichen Arbeiter, die 
das 16. Lebensjahr noch nicht beendet haben, geltende Beschränkung 
der Arbeitszeit auf alle Arbeiter bis zum vollendeten 18. Jahre aus— 
zudehnen. Dieser Antrag verrathe eine außerordentliche Kurzsichtig— 
keit und Unkenntniß der thatsächlichen Verhältnisse oder ein sehr 
weitgehendes Bedürfniß, der Sozialdemokratie entgegen zu kommen 
oder Stimmen zu werben. Der Antrag sei verhängnißvoll für 
die Industrie, insbesondere für die Arbeiter. Diese würden zum 
großen Theile bis zum 18. Jahre entweder zum Müßiggange ver— 
urtheilt sein, oder sie würden in andere, weniger lohnende Berufe, 
als den der Fabrikarbeiter, gedrängt werden. 
Ferner sei beantragt worden, die Beschäftigung von Arbeite— 
rinnen über 18 Jahren, also aller Arbeiterinnen, auf die Dauer von 
10 Stunden, an den Vorabenden der Sonn- und Festtage auf die 
Dauer von 9 Stunden festzulegen. Wenn dieser Antrag zum Gesetz 
erhoben werden sollte, so würde das besonders für die gemischten 
Betriebe, in denen männliche und weibliche Arbeiter beschäftigt 
würden, von höchster Bedeutung sein; denn die Fortsetzung des 
Betriebes über die Arbeitszeit der Frauen hinaus, würde in solchen 
Betrieben nicht möglich sein. Daher liege in dieser Bestimmung 
auch eine Verkürzung der Arbeitszeit für erwachsene männliche 
Arbeiter auf die Dauer der Arbeitszeit der Arbeiterinnen. Bueck 
stellte folgenden Antrag: 
„Die Delegirtenversammlung des Centralverbandes 
rblicke in dem zur MWaänderung der 38 135 und 137 der 
Gewerbeordnung gestellten Antrage Heyl zu Herrnsheim, 
Trimborn und Genossen, nach welchem junge Leute zwischen 
14 und 18 Jahren in Fabriken nicht länger als 10 Stunden 
*) Sten. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags 
X. Legisl.Periode, 2. Session 1900/1903, 8. Band, Nr. 843.
	        
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