2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 571
icht In ähnlicher Weise war die Ansicht mit Gründen belegt
den worden, daß auch die Verlängerung der Mittagspause und der
frühere Schluß der Arbeit an den Tagen vor den Sonn- und
end Festtagen unerwünscht und schädlich sei, besonders von dem Gesichts—
scche punkte aus, daß diese Beschränkungen der Arbeitszeit in den aller—
en. meisten Fällen auch für die Männer maßgebend sein würden.
ahl Die Eingabe kam somit zu dem Schlusse, daß die in Aussicht
iter genommene Aenderung des 8 137 der Reichsgewerbeordnung, nach
ge⸗ der festbegründeten Ueberzeugung der größten Mehrheit der deutschen
he, Industrie, dieser Schaden und Gefahren für ihre Existenz, den
der Arbeiterinnen und Arbeitern aber Lohnkürzungen bringen würde,
jen ohne ihnen wesentlich zu nützen.
er Der Reichskanzler hatte auch noch in anderer Richtung mit
iff Bezug auf die Gewerbeordnung Erhebungen veranlaßt. Er hatte
in Aussicht genommen die Vorschriften, die gemäß 8 105d der
der Reichsgewerbeordnung erlassen waren, auf Grund deren einer An—
der zahl von Gewerben die Ausführung bestimmter Arbeiten an Sonn—
ar, und Festtagen gestattet war, einer Prüfung dahin zu unterwerfen,
nde ob nach den seit dem 1. April 1895 gesammelten Erfahrungen die
esen Aufhebung oder Einschränkung einzelner der Ausnahmen von der
viel gebotenen Sonntagsruhe zulässig sei. Durch Rundschreiben vom
lich 9. Februar 1903*) hatte der Centralverband seine Mitglieder er—
tellt sucht, sich bis zum 1. April darüber zu äußern, ob einzelne Vor—
Be⸗ schriften über Ausnahmen von der Sonntagsruhe in der Praxis
ber⸗ nicht, oder doch so selten angewandt sind, daß gegen ihre Auf—
den, hebung oder Einschränkung Einwendungen nicht zu erheben sind,
Zeit und weiter, ob sich in der Praxis das Bedürfniß herausgestellt hat,
in nach gewissen Richtungen hin weitere Ausnahmen von dem Gebote
son⸗ der gewerblichen Sonntagsruhe zu gestatten.
keit,
bot In der Delegirtenversammlung vom 17. März 1903 hatte
digt der Geschäftsführer Bueck mitgetheilt, daß, laut Verfügung des
daß Reichskanzlers vom 28. April 1902, die frühere Kommission für
iten Arbeiterstatistik, die einen mehr dilettantischen Charakter ge—
dern tragen hatte, zu einem „Beirath für Arbeiterstatistik“ bei der
tsch⸗ Abtheilung für Arbeiterstatistik im Kaiserlichen Statistischen Amte
umgestaltet worden sei. Diesem Beirath sei die offizielle Aufgabe
*) Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes, Heft 95, S. 21.