572 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
zugetheilt worden, das Kaiserliche Statistische Amt bei seinen Arbeiten
zu unterstützen. Insbesondere solle ihm obliegen:
1. Auf Anordnung des Bundesrathes oder des Reichskanzlers
(Reichsamt des Innern) die Vornahme arbeiterstatistischer Er—
hebungen, ihre Durchführung und Verarbeitung, sowie ihre Ergeb—
nisse zu begutachten;
2. in Fällen, in denen es zur Ergänzung des statistischen
Materials erforderlich erscheint, Auskunftspersonen zu vernehmen;
3. dem Reichskanzler (Reichsamt des Innern) Vorschläge für
die Vornahme der Durchführung arbeiterstatistischer Erhebungen zu
unterbreiten.
Das Direktorium hatte unter dem 14. Februar 1903 mit
Bezug auf die Zusammensetzung des Beirathes für Arbeiterstatistik
eine Eingabe an den Bundesrath gerichtet.“) In dieser war aus—
geführt, daß, da schon aus der Vorgängerin des Beiraths, der
Kommission für Arbeiterstatistik, eine Anzahl Entwürfe für wichtige
gesetzgeberische Arbeiten hervorgegangen seien, angenommen werden
müsse, daß dem Beirath für Arbeiterstatistik noch wichtigere und
ernstere praktische Aufgaben zufallen würden. Seine Arbeit werde
vermuthlich keine rein wissenschaftliche bleiben, sondern sich zum
Theil ebenfalls zu gesetzgeberischen Vorschlägen verdichten, von
denen das Wohl der produktiven Stände wesentlich berührt werden
würde. In solchen Fällen würde es naturgemäß viel schwieriger
sein, in den gesetzgebenden Körperschaften und besonders im Reichs—
tage an einmal formulirten Gesetzesvorschlägen etwas zu ändern,
als von vornherein an der ersten Quelle dahin zu wirken, daß
verfehlte und grundstürzende Vorschläge gar nicht erst gemacht
würden. Bisher hätten sich die Arbeiten der Abtheilung für
Arbeiterstatistik des Kaiserlichen Statistischen Amts auf dem Gebiete
der Industrie bewegt und gelegentlich auch auf dasjenige des
Handels und der Landwirthschaft hinübergegriffen. Aus diesem
Grunde sollte es als selbstverständlich gelten, daß Männer, die im
Gewerbe thätig seien, als eigentliche Sachverständige, in genügender
Zahl im Beirathe für Arbeiterstatistik vertreten wären, zumal das
Kaiserliche Statistische Amt, dessen Hilfskraft dieser Beirath sein
solle, ausschließlich aus Beamten bestehe.
Nach dem 8 3 der Bestimmungen, betreffend den Beirath für
Arbeiterstatistik, solle derselbe bestehen aus einem Vorsitzenden und
*) Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes, Heft 95, S. 62.