Full text: Dritter Band (3. Band)

572 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
zugetheilt worden, das Kaiserliche Statistische Amt bei seinen Arbeiten 
zu unterstützen. Insbesondere solle ihm obliegen: 
1. Auf Anordnung des Bundesrathes oder des Reichskanzlers 
(Reichsamt des Innern) die Vornahme arbeiterstatistischer Er— 
hebungen, ihre Durchführung und Verarbeitung, sowie ihre Ergeb— 
nisse zu begutachten; 
2. in Fällen, in denen es zur Ergänzung des statistischen 
Materials erforderlich erscheint, Auskunftspersonen zu vernehmen; 
3. dem Reichskanzler (Reichsamt des Innern) Vorschläge für 
die Vornahme der Durchführung arbeiterstatistischer Erhebungen zu 
unterbreiten. 
Das Direktorium hatte unter dem 14. Februar 1903 mit 
Bezug auf die Zusammensetzung des Beirathes für Arbeiterstatistik 
eine Eingabe an den Bundesrath gerichtet.“) In dieser war aus— 
geführt, daß, da schon aus der Vorgängerin des Beiraths, der 
Kommission für Arbeiterstatistik, eine Anzahl Entwürfe für wichtige 
gesetzgeberische Arbeiten hervorgegangen seien, angenommen werden 
müsse, daß dem Beirath für Arbeiterstatistik noch wichtigere und 
ernstere praktische Aufgaben zufallen würden. Seine Arbeit werde 
vermuthlich keine rein wissenschaftliche bleiben, sondern sich zum 
Theil ebenfalls zu gesetzgeberischen Vorschlägen verdichten, von 
denen das Wohl der produktiven Stände wesentlich berührt werden 
würde. In solchen Fällen würde es naturgemäß viel schwieriger 
sein, in den gesetzgebenden Körperschaften und besonders im Reichs— 
tage an einmal formulirten Gesetzesvorschlägen etwas zu ändern, 
als von vornherein an der ersten Quelle dahin zu wirken, daß 
verfehlte und grundstürzende Vorschläge gar nicht erst gemacht 
würden. Bisher hätten sich die Arbeiten der Abtheilung für 
Arbeiterstatistik des Kaiserlichen Statistischen Amts auf dem Gebiete 
der Industrie bewegt und gelegentlich auch auf dasjenige des 
Handels und der Landwirthschaft hinübergegriffen. Aus diesem 
Grunde sollte es als selbstverständlich gelten, daß Männer, die im 
Gewerbe thätig seien, als eigentliche Sachverständige, in genügender 
Zahl im Beirathe für Arbeiterstatistik vertreten wären, zumal das 
Kaiserliche Statistische Amt, dessen Hilfskraft dieser Beirath sein 
solle, ausschließlich aus Beamten bestehe. 
Nach dem 8 3 der Bestimmungen, betreffend den Beirath für 
Arbeiterstatistik, solle derselbe bestehen aus einem Vorsitzenden und 
*) Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes, Heft 95, S. 62.
	        
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