Full text: Dritter Band (3. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 23 
lebergang In dieses Gebiet fallen die Aenderungen, die mit der großen 
Auf dem Umgestaltung der Gewerbeordnung vom 1. Juli 1883 abschließen. 
Frstrebung Anklänge an diese Bestrebungen finden sich jedoch auch noch in den 
itgehender Novellen von 1884, 1886 und 1887. 
m Wider⸗ Die mit dem Jahre 1891 einsetzende zweite Periode der an 
jelnd und der Gewerbeordnung vorgenommenen Aenderungen, ist in der 
tzugreifen. Hauptsache auf die zunehmende sozialistische Strömung zurückzuführen 
Gewerbe— und auf den ersichtlichen Einfluß, den die Stimmungen in den 
Auftrage Wählermassen auf die Mehrheit des Reichstages und, nach dem 
Reiches“*) Rücktritt des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck, auch auf 
Neinungs— die Regierung, insbesondere auf das Reichsamt des Innern, ausübten. 
der Mehr⸗ Während des großen wirthschaftlichen Aufschwunges in den 
den Ge— ersten Jahren nach dem Kriege mit Frankreich und der Begründung 
orte, den des neuen Deutschen Reiches, hatten sich die Verhältnisse zwischen 
das Hilfs⸗ Arbeitgebern und Arbeitern recht ungünstig gestaltet. Die starke 
amals die Frage nach Arbeitern hatte diese veranlaßt, ihre Forderungen und 
veichenden Ansprüche fortgesetzt zu steigern. Daraus waren vielfach Streitig— 
; war, so keiten hervorgegangen. Ganz besonders war das Verlassen der 
derem das Arbeitsstätte unter Kontraktbruch bei den Arbeitern fast zur 
ebrauchten Gewohnheit geworden. Hierunter litt besonders empfindlich die 
den so— Landwirthschaft in den östlichen Provinzen, deren Arbeiter, unter 
Hausirer, Bruch ihres zumeist auf ein Jahr geschlossenen Vertrages, in die 
ganz frei großen Städte und besonders in die westlichen Industriebezirke zogen. 
Noth, so In der vierten Session der ersten Legislatur-Periode des 
gegen den Deutschen Reichstages hatte der Abgeordnete von Denzin und 
aelis ge— Genossen eine von Mitgliedern der konservativen und der national— 
über die liberalen Partei unterzeichnete Interpellation eingebracht.“) In 
dommission dieser wurde die Regierung gefragt, ob sie beabsichtige, dem 
iit ist die Reichstage noch in dieser Session eine Vorlage zu machen, die 
diese zu darauf hinziele, bei Streitigkeiten, welche zwischen Arbeitgebern und 
ee Gesetz⸗ den von ihnen zu gewerblichen oder landwirthschaftlichen Arbeiten 
rinzip der gedungenen Personen über den Antritt, die Fortsetzung oder Auf— 
sen Fällen, hebung des Arbeitsverhältnisses entstanden, rechtswidrigen Aus— 
eglerxungen schreitungen entgegenzutreten. 
ge / in der Begründet war die Anfrage mit dem Hinweis auf die un— 
len , befriedigenden Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitern in 
) Sten. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags, 
J. Legisl.Periode, 4. Session 1873, Band 3, Nr. 9N, Seite 431.
	        
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