2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 23
lebergang In dieses Gebiet fallen die Aenderungen, die mit der großen
Auf dem Umgestaltung der Gewerbeordnung vom 1. Juli 1883 abschließen.
Frstrebung Anklänge an diese Bestrebungen finden sich jedoch auch noch in den
itgehender Novellen von 1884, 1886 und 1887.
m Wider⸗ Die mit dem Jahre 1891 einsetzende zweite Periode der an
jelnd und der Gewerbeordnung vorgenommenen Aenderungen, ist in der
tzugreifen. Hauptsache auf die zunehmende sozialistische Strömung zurückzuführen
Gewerbe— und auf den ersichtlichen Einfluß, den die Stimmungen in den
Auftrage Wählermassen auf die Mehrheit des Reichstages und, nach dem
Reiches“*) Rücktritt des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck, auch auf
Neinungs— die Regierung, insbesondere auf das Reichsamt des Innern, ausübten.
der Mehr⸗ Während des großen wirthschaftlichen Aufschwunges in den
den Ge— ersten Jahren nach dem Kriege mit Frankreich und der Begründung
orte, den des neuen Deutschen Reiches, hatten sich die Verhältnisse zwischen
das Hilfs⸗ Arbeitgebern und Arbeitern recht ungünstig gestaltet. Die starke
amals die Frage nach Arbeitern hatte diese veranlaßt, ihre Forderungen und
veichenden Ansprüche fortgesetzt zu steigern. Daraus waren vielfach Streitig—
; war, so keiten hervorgegangen. Ganz besonders war das Verlassen der
derem das Arbeitsstätte unter Kontraktbruch bei den Arbeitern fast zur
ebrauchten Gewohnheit geworden. Hierunter litt besonders empfindlich die
den so— Landwirthschaft in den östlichen Provinzen, deren Arbeiter, unter
Hausirer, Bruch ihres zumeist auf ein Jahr geschlossenen Vertrages, in die
ganz frei großen Städte und besonders in die westlichen Industriebezirke zogen.
Noth, so In der vierten Session der ersten Legislatur-Periode des
gegen den Deutschen Reichstages hatte der Abgeordnete von Denzin und
aelis ge— Genossen eine von Mitgliedern der konservativen und der national—
über die liberalen Partei unterzeichnete Interpellation eingebracht.“) In
dommission dieser wurde die Regierung gefragt, ob sie beabsichtige, dem
iit ist die Reichstage noch in dieser Session eine Vorlage zu machen, die
diese zu darauf hinziele, bei Streitigkeiten, welche zwischen Arbeitgebern und
ee Gesetz⸗ den von ihnen zu gewerblichen oder landwirthschaftlichen Arbeiten
rinzip der gedungenen Personen über den Antritt, die Fortsetzung oder Auf—
sen Fällen, hebung des Arbeitsverhältnisses entstanden, rechtswidrigen Aus—
eglerxungen schreitungen entgegenzutreten.
ge / in der Begründet war die Anfrage mit dem Hinweis auf die un—
len , befriedigenden Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitern in
) Sten. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags,
J. Legisl.Periode, 4. Session 1873, Band 3, Nr. 9N, Seite 431.