24 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
Gewerbe und Landwirthschaft und auf den Umstand, daß der Kampf
der Interessen häufig geführt werde unter Mißachtung eingegangener A
Verpflichtungen. wi
Die Anfrage gelangte in der dreißigsten Sitzung vom zu
11. Mai 1873 im Reichstage zur Verhandlung.“*) ge
Nach der Begründung durch den Abgeordneten von Minnige— ur
rode antwortete der Präsident des Reichskanzleramtes, Staats— in
minister Dr. Delbrück: „Die in der vorliegenden Interpellation
berührte Frage hat die Aufmerksamkeit der preußischen Regierung nu
schon seit längerer Zeit auf sich gezogen. Es ist der Entwurf eines ge
Gesetzes der Vollendung nahe, welcher, im Anschluß an die Gewerbe— be
ordnung von 1869, einmal durch die Errichtung von gewerblichen w
Schiedsgerichten die Erledigung der zwischen Arbeitgebern und
Arbeitnehmern entstehenden Streitigkeiten auf einem kürzeren und
einfacheren Wege als dem jetzt bestehenden regelt, welcher ferner
den Kontraktbruch, er möge von der einen oder der anderen Seite
ausgehen, einer Strafe unterwerfen will, und welcher endlich einige
Lücken in den Bestimmungen über die Koalitionen ausfüllen will, Ar
wie ich ausdrücklich bemerke, lediglich Lücken ausfüllen, die hervor— ra
getreten sind bei der Handhabung derjenigen Bestimmungen, durch ge
welche Arbeiter, welche sich einer beschlossenen Arbeitseinstellung de!
nicht anschließen wollen, geschützt werden sollen vor dem mehr oder we
weniger moralischen oder materiellen Zwange Derjenigen, He
welchen es unangenehm ist, daß sie arbeiten. Ich setze vor— wi
aus, daß dieser Gesetzentwurf in sehr kurzer Zeit in den Bundesrath Ar
gelangen wird. Ich weiß, daß mehrere der Verbündeten Regierungen, sell
nach den mir bisher zugegangenen Erklärungen, sich lebhaft für die
Frage interessiren, und ich halte es deshalb für wahrscheinlich, daß lib
der Gesetzentwurf, welcher einen großen Umfang nicht hat, noch im wi
Laufe dieser Session dem Hause wird vorgelegt werden.“ ge
Eine Besprechung der Anfrage fand nicht statt. Ho
Die dem Reichstag unter dem 18. Januar 1873 und de
10. Februar 1874 vorgelegten Gesetzentwürfe bezweckten Aenderungen Si
der Gewerbeordnung, die nach Maßgabe der besonderen Gestaltung die
der wirthschaftlichen und sozialen Verhältnisse in den letzten Jahren ger
für nothwendig gehalten waren. Diese Gesetzentwürfe gelangten Bo
wegen Meinungsverschiedenheiten nicht zur Erledigung.
*) Sten. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags Re
J. Legisl.Periode, 4. Session 1873, Band 1, S. 571. im