Full text: Dritter Band (3. Band)

24 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Gewerbe und Landwirthschaft und auf den Umstand, daß der Kampf 
der Interessen häufig geführt werde unter Mißachtung eingegangener A 
Verpflichtungen. wi 
Die Anfrage gelangte in der dreißigsten Sitzung vom zu 
11. Mai 1873 im Reichstage zur Verhandlung.“*) ge 
Nach der Begründung durch den Abgeordneten von Minnige— ur 
rode antwortete der Präsident des Reichskanzleramtes, Staats— in 
minister Dr. Delbrück: „Die in der vorliegenden Interpellation 
berührte Frage hat die Aufmerksamkeit der preußischen Regierung nu 
schon seit längerer Zeit auf sich gezogen. Es ist der Entwurf eines ge 
Gesetzes der Vollendung nahe, welcher, im Anschluß an die Gewerbe— be 
ordnung von 1869, einmal durch die Errichtung von gewerblichen w 
Schiedsgerichten die Erledigung der zwischen Arbeitgebern und 
Arbeitnehmern entstehenden Streitigkeiten auf einem kürzeren und 
einfacheren Wege als dem jetzt bestehenden regelt, welcher ferner 
den Kontraktbruch, er möge von der einen oder der anderen Seite 
ausgehen, einer Strafe unterwerfen will, und welcher endlich einige 
Lücken in den Bestimmungen über die Koalitionen ausfüllen will, Ar 
wie ich ausdrücklich bemerke, lediglich Lücken ausfüllen, die hervor— ra 
getreten sind bei der Handhabung derjenigen Bestimmungen, durch ge 
welche Arbeiter, welche sich einer beschlossenen Arbeitseinstellung de! 
nicht anschließen wollen, geschützt werden sollen vor dem mehr oder we 
weniger moralischen oder materiellen Zwange Derjenigen, He 
welchen es unangenehm ist, daß sie arbeiten. Ich setze vor— wi 
aus, daß dieser Gesetzentwurf in sehr kurzer Zeit in den Bundesrath Ar 
gelangen wird. Ich weiß, daß mehrere der Verbündeten Regierungen, sell 
nach den mir bisher zugegangenen Erklärungen, sich lebhaft für die 
Frage interessiren, und ich halte es deshalb für wahrscheinlich, daß lib 
der Gesetzentwurf, welcher einen großen Umfang nicht hat, noch im wi 
Laufe dieser Session dem Hause wird vorgelegt werden.“ ge 
Eine Besprechung der Anfrage fand nicht statt. Ho 
Die dem Reichstag unter dem 18. Januar 1873 und de 
10. Februar 1874 vorgelegten Gesetzentwürfe bezweckten Aenderungen Si 
der Gewerbeordnung, die nach Maßgabe der besonderen Gestaltung die 
der wirthschaftlichen und sozialen Verhältnisse in den letzten Jahren ger 
für nothwendig gehalten waren. Diese Gesetzentwürfe gelangten Bo 
wegen Meinungsverschiedenheiten nicht zur Erledigung. 
*) Sten. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags Re 
J. Legisl.Periode, 4. Session 1873, Band 1, S. 571. im
	        
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