Full text: Dritter Band (3. Band)

26 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
daß die auf gewerblichen Gebieten unter der jetzigen Gewerbegesetz— 
gebung entstandenen Mißstände einer Abhilfe bedürfen, war die Frage 
dahin gestellt worden: „Gedenkt die Reichsregierung zur Beseitigung 
dieser Mißstände dem jetzt versammelten Reichstage Vorlagen über 
Abänderung der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869, beispiels— 
weise in Bezug auf das Lehrlingswesen, die Frauen- und Kinder— 
arbeit, die Maßregeln zur Verhinderung des Kontraktbruchs, die 
Beschränkung der Wanderlager und des Hausirhandels, sowie in 
Betreff der Schank- und Gastwirthschaft u. s. w. zur Berathung zu 
unterbreiten?“*) 
Nach der Begründung durch den Abgeordneten Richter— 
Meißen, antwortete der Präsident des Reichskanzleramtes, Staats— 
sekretär Hofmann,“*) daß für die gegenwärtige Session des Reichs— 
tages Vorlagen seitens der Verbündeten Regierungen, die eine 
grundsätzliche Aenderung von Bestimmungen der Gewerbeordnung 
bezweckten, nicht in Aussicht ständen. Es werde nur ein kleiner 
Gesetzentwurf zur Ergänzung des Verzeichnisses der konzessions— 
pflichtigen Gewerbe im 8 16 dem Reichstage zugehen. Damit 
wolle er keineswegs sagen, daß die Verbündeten Regierungen dem 
Bedürfniß nicht Anerkennung zollten, bezüglich der in der Inter— 
pellation hervorgehobenen Punkte einer Aenderung der Bestimmungen 
der Gewerbeordnung näher zu treten. Die Verbündeten Regierungen 
hätten das bereits dadurch gethan, daß die Ergebnisse der Er— 
mittelungen über das Lehrlingswesen und über die Frauen- und 
Kinderarbeit von ihnen zum Gegenstande einer gründlichen Prüfung 
gemacht worden seien. Die über diese Ergebnisse bisher von den 
deutschen Regierungen eingegangenen Aeußerungen ließen erkennen, 
daß in manchen Beziehungen das Bedürfniß einer Aenderung an— 
erkannt werde. Gleichzeitig habe sich aber auch die Meinung 
geltend gemacht, daß die gegenwärtige Zeit einer wirthschaftlichen 
Krisis nicht geeignet sei, solche Reformen der Gewerbeordnung 
einzuführen, die für den Gewerbebetrieb Erschwerungen oder über— 
haupt eingreifende neue Normen mit sich bringen würden. Es 
liege auch die Gefahr nahe, daß man, gerade unter dem Eindruck 
der gegenwärtigen schlechten Lage, in dem Glauben damit Abhilfe 
zu schaffen, geneigt sein könnte Bestimmungen zu treffen, die bei 
*) Sten. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags 
III. Legisl.⸗Periode, 1. Session 1877, Band 1, S. 93 
**) Ebendaselbst, S. 95
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.