Full text: XVII. und XVIII. Jahrhundert bis zum Auftreten Friedrichs des Großen 1740 (21. Band, 2. Abtheilung)

4. a. Vom Kriege und KriegSrechte. 3 
dagegen möge er namentlich Arithmetik treiben, „um die Bataillone abteilen, in's 
Geviert stellen oder in die Länge entwickeln zu können.“ Ferner soll er Manga- 
naria (Ballistik) studieren , Kriegsbaukunst, Maschinenwesen, Hydrographie, Geo- 
graphie, vor allem aber Geschichte ; denn diese sei, in Verbindung mit der Er- 
fahrung, die beste Lehrmeisterin. „Die unerwarteten Vorfälle de8 Krieges fordern 
stet3 augenblickliche Entscheidung, wie sie nur festen und entschlossenen Anführern 
eignet, denen nichts neu und ungewöhnlich- erscheint und denen nichts das ruhige 
Urteil und die Besonnenheit raubt.“ -- Der Verf. gibt nun eine Übersicht der 
Militärliteratür, redet vom Verpflegungswesen, handelt eingehend von der 
Artillerie und den Handfeuerwaffen und spricht sich (wie so mancher einseitige 
Verehrer des antiken Kriegs3wesen3) zu Gunsten der alten Werfzeuge aus ; wenigstens 
das grobe Pulvergeschüß lohne den Aufwand, den es verursache, keine3wegs3. Das 
ist also die entgegengeseßte Auffassung wie im 15. und 16. Jhdt. 
Von besonderem Interesse ist die im 4. Kapitel des I]. Buches 
gebotene Übersicht der militärischen Literatur, weil es 
der erste Versuch ist, welcher auf diesem Gebiete unternommen wurde. 
Naude teilt den Stoff folgendermaßen ein: 
Antiqui deperditi; manuscripti in Bibliothecis latentes Graeci, Arabes, 
Latini, Vulgares; tum editi antiqui omnes: ac recentiores qui scripgerunt 
de militia antiquorum in ge tantummodo gpectata; et de veteri ac nova 
inter 8e collatis ; ac demum de nostra et ejus partibus gingulis eo ordine 
dispositi, quem nos in hoc syntagmate observavimus. So ungenügend und 
unvollständig dies Verzeichnis auch ist, so erregte es doch lebhafte3 Interesse und 
wurde als gesonderte Schrift i. J. 1683 zu Jena unter dem Titel „Navdaei 
Bibliographiamilitaris. In Germania primym edita cura G. Schubarti“ 
mit einigen Verbesserungen nachgedruckt.) Abermals bereichert und erläutert 
erschien dann Naud&'3 Katalog in des Thom. Crenius Traktat De eruditione 
comparanda (Urt. 14) Leyden 1699. 
4. Gruppe. 
Beziehungen des Krieges zum Stats-, Rechts- und Religionsleben. 
a) Vom Kriege und Kriegsrechte. 
8.35: 
Die großen Kriege des 17. Ihdts. mußten ganz besonders stark 
dazu herausfordern, den Krieg unter den Gesicht8punkten der Religion, 
der Sittlichkeit , des Rechtes, der internationalen Beziehungen und 
des inneren Statsrechtes näher zu untersuchen, und das ist denn 
auch von Geistlichen, Philosophen, Juristen, seltener von Kriegs- 
m 1) Bibl. des Verfasser3. 
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