3. Kavallerie. 1051
vnd auff der Seiten dapffer an . . . nicht mit großem hauffen : dann dieweil sie
schnell vennen müssen, würde e8 nicht müglich seyn (der großen anzahl halben),
daß sie alle einen Lauff hielten; dadurch könten sie leichtlich zertheilt werden vnd
dem Feind geringen Schaden thun . . . Sie sind daher in Rotten von 25 oder
30 Spießen abzutheilen.“ Sie greifen in einem Gliede an und sollen nicht früher
al3 auf 60 oder 50 Schritte vom Gegner in vollen Lauf fallen, damit sie bei
gutem Atem einbrechen. Die Lanze wird schräg über den Pferdehals gelegt, so
daß sie sich hinter dem linken Ohre gegen den Feind vichtet, und der Stoß wird auf
das Roß de3 Gegners u. zw. auf dessen linke Schulter geführt. =- Die Kürisser
sind (außer mit der Lanze) ebenso bewaffnet wie die Speerreuter; doch sollen sie
wowöglich auch Hüftzeug (Schenkelstücke) tragen, welche die Lanzenreiter nicht
brauchen. Ihre Pferde können geringer sein. Im Gefechte sollen „die Kürisser
den Speer-Reutern allgemach nachtraben und jhnen die öffnung, so dieselben in
des Feind3 Rotte gemacht, zu nuß machen. Vnd dieweil es den Kürissern gant
zuwieder ist, wann sie auß jhrer Ordnung (den großen hauffen) kommen, so sollen
sie keineSwegs rennen, es sei dann im Angriff, vnd sich erinnern, daß sie sich
immer auff der linken Hand wenden sollen“.
Die „Anordnung zum Fortziehen“ steht dem Kommißherrn zu.
Die Kompagnien „sollen gleichsam durch staffeln aufsteigen , nemlich daß die,
welche heut den Vorzug hat, morgen den Hinderzug habe, die heut in der zweiten
Reihen ist, morgen den Vorzug habe vnd so fortan“.
Sehr wichtig sind die Aufgaben der Wegweiser und Vorläufer. Die Reiterei
marschiert stet3 in zwei Marschsäulen, die 150 Schritte Abstand voneinander
hatten. Vorzug und Hinterzug bilden Reiterschüßen; in der Mitte wechselt je
1 Kompagnie Speerreuter mit 2 bis 3 Kompagnien Kürissern ab. (Wie sich das mit
dem staffelweisen Wechsel verträgt, wird nicht erläutert.) Bagage soll die Reiterei
so wenig al3 möglich führen und „das Übrige mit den Weibern in den Besazungen
lassen“. =- Beim Losieren ist, der Pferde wegen, die „Bedeckte Lage“ (Kantonne-
ment) dem Freilager unbedingt vorzuziehen. Für jeden Ort ist ein Waffenplaß,
für mehrere Kantonnement3 ein gemeinschaftlicher Lauffplaß zum Sammeln fest-
zustellen. Mindesten3 zweimal in der Woche muß man auf Fütterung aus-
ziehen, wozu die Reiter mit Sensen ausgerüstet werden. Dies hat stet3 unter dem
Schuß bewaffneter Abteilungen zu geschehen.
„E83 ist kein Zweiffel, daß vnter allen Kriegshandlungen eine Schlacht die
) fürnemste ist; . . . gleichwol felt in diesem Capitel wenig für, so darzu zu sagen,
dieweil die Reuterey gemeiniglich vnversehen3 zum Treffen kompt . . . Welcher
Gestalt sie in eine Schlachtordnung zu stellen sey, dauon kan man keine gewisse
Lehrpuncten noch sonderbare Regeln geben, dieweil der, welcher vber sie zu ge-
bieten hat, sich nach dem ort, in welchem er sich befindet, vnd nach der Form, in
welcher der Feind sich erzeiget, wann er eine Schlacht liffern will, richten muß . . .
Zum Exempel: wann die ganße Reuterey in 40 Compagnien abgetheilt ist, so
muß man 4 Haufen daraus nehmen (machen) vnd derselben 2 auf die rechte
Hand, 2 zur Linken stellen. Voran sollen sie gleich seyn vnd soll einer von dem
M andern 150 Schritt halten. 4. In der Mitten soll Raum von 100 Schritt gelassen