Full text: XVII. und XVIII. Jahrhundert bis zum Auftreten Friedrichs des Großen 1740 (21. Band, 2. Abtheilung)

5. b. Österreichische Heere3geseße. 1083 
50G, 3R., der Eorporal 18 G., 2R,., der gemeine Reiter 5 G., UR - 
Die Archibußiers3, Dragoner und Croaten sind geringer besoldet; da 
bekommt 3. B. der Rittmeister nur 150 G., 5 R., der Gemeine 12 G., 1 R. =- 
Beim Fußvolk empfängt der Obrist 450 G., 12R., der Obristlt. 120 G., 8 R., 
ein Hauptmann 140 G., 3 R., der Lieutenant 45 G., 2 R., der Fähndrich 38 G., 
2 R., der Feldwaibel 20 G., ein Corporal 12, ein gemeiner Knecht 6 G. 30 krz. 
Reformierte Offiziers (d. h. zeitweis abgedankte) erhalten die halbe Ver- 
pflegung, Rekruten und demontierte Reiter die ganze, letztere jedoch, so lange sie 
nicht wieder beritten sind, ohne Ration. Offiziers diener werden nicht ver- 
pflegt. Commendanten und andere Offiziers sollen kein Tafel-, Kuch el - oder 
DiScretion3-Geld fordern und wegen Salua Guardi oder andern Praetext 
keine Geld-Pressur vornehmen. Marketendern ist nur Servis und Rauh- 
futter zu liefern. 
b) Osterreichische Heeres8geseße. 
8 84. 
Die heeresreformatorischen Bestrebungen, welche einige Stände 
der protestantischen Union betrieben, griffen auch nach Osterreich 
hinüber, als die Sorge vor einem Kriege infolge der bevorstehenden 
Thronerledigung in Böhmen und Ungarn immer näher an die leitenden 
Kreise herantrat. Solchen Bestrebungen entsprangen die Projekte 
des Bischofs Khlesl, Direktors des Geh. Kabinets Kaiser Matthias", 
zu gemeinsamer Neugestaltung des österreichischen Finanz- und Kriegs- 
wesens ?) ; ihnen entsprang auch die „Landtsdeffensionortnung 
für Böhmen, Mähren, Osterreich vnder vnd ob der Enns 
von Georgen Fuchsen zum Gastein, Fürstl. Liechtensteinscher Rat 
vnd der Stadt Regensburg bestellter Hauptmann. An. 1612.“ 
(Handschrift der Wiener Hofbibliothek 10. 10944.) [S. 994.] 
Diese Defension3ordnung ist ganz vortrefflich und methodisch durchgearbeitet. 
Sie befürwortet auf das wärmste den Gedanken, die Landsassen und das Land- 
volk, nicht aber Fremde zur Defension zu gebrauchen; so hätten es die Alten ge- 
halten, und so sei es unter allen Umständen gut und dem Söldnerwesen vorzu- 
ziehen. Fuchs bringt dafür ganz dieselben Gründe bei wie Johann von Nassau 
und Moriz von Hessen, ja man gewinnt bei Lesung seiner Arbeit den Eindruck, 
daß ihm die Denkschriften jener Fürsten vorgelegen hätten ; denn selbst kleine 
Züge (wie 3. B. die Bemerkung, daß Untertanen williger zum Schanzen wären 
als Söldner) sind nicht vergessen. =- Die ganze Arbeit gliedert sich wie folgt: 
1. Volk. 2. Artollerei und Zeugwesen. 3. Proviantwesen. 4. Baggagi 
vnd ross3. 5. Kundschaft und LoSzeichen. 6. Lärmbläte und Zufluchtörter (Landes- 
alarm). 7. Bevestigung. 8. Geldnotturft. 
1) Vgl. Gindely: Gesch. d. 30jährigen Kriege3. Prag 1882. I. S. 6. 
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