5. b. Österreichische HeereSgeseße. 1065
bald den geringen Wert solcher rasch zusammengeraffter Haufen, und auf ihre
Bitte wurde aus Niederösterreich geworbenes Jußvolk gesandt und unter das
Aufgebot verteilt. =- Jede Herrengülte von 100 Gulden hatte ein taugliches auf
gezäumtes und gesatteltes Pferd mit 2 Pistolen zu stellen oder 80 Gld. zu er-
egen. Güter von weniger als 100 Gld. Ertrag hatten sich zu gemeinsamer Roß
gestellung zu vereinigen. =- Auf bestimmte Lärmzeichen : Kanonenschüsse, Sturm-
alod>en, Kreidfeuer, sollten alle Aufgebotenen zu den Sammelpläten eilen.
Al3 eine Art von Reserve mußte sich auch noch jeder 30. Mann bereit halten
dem Aufgebote zu folgen.
Die Stände Oberösterreichs aber fühlten sich durch diese Anstalten
nicht beruhigt und machten noch 1641 dem Generalissimus Erzherzog
Leopold Wilhelm eine Reihe höchst merkwürdiger Vorschläge zur
Iderstellung einer dauernden Landes8verteidigung.
Jeder dreißigste und zehnte Mann soll gemustert und zum Kriegsdienst
im Bedarfsfalle verpflichtet werden. Die Offiziere sollen aus gedienten fkriegskun-
digen Leuten gewählt und über das ganze Aufgebot ein Oberst gesezt werden.
Der ihm zur Seite stehende Oberst-Lt. soll besonders in der Befestigungskunst
erfahren sein. Über je 300 Mann gebietet ein Hauptmann. Der gemeine Mann
erhält wenn er aufgeboten wird, monatlich vier Gulden. Die Einteilung ha
nach Pfarren und Nachbarschaften stattzufinden, weil so die Männer am beste
zusammenhalten. Um jede Erinnerung an den Bauernkrieg zu vermeiden, wird e
besonders untersagt, den Aufgebotsleuten schwarze Hüte zu geben, das Abzeichen der,
Aufständischen unter Fadinger. Die Feuerwaffen dürfen nicht mit heim genommen
verden sondern sind an einem sicheren Ort unter Aufsicht eines Korporal3 und de
Büchsenmachers aufzubewahren. =- Zweimal jährlich werden alle in den Muster-
vollen verzeichneten Leute versammelt, aus der Rüstkammer mit den Waffen versehen
(Seitengewehr, Mustkete, Gabel, „Pantalier“ mit Patronen) und geübt, besonders
im Scheibenschießen. Zur Sommerzeit versammeln sich außerdem die Leute jede
onntag bei der Rüstkammer, um zwei oder drei Stunden lang in der Waffen-
andlung geübt zu werden. AuSbleibende sind von der Herrschaft streng zu be
trafen. Es wird unbedingter Gehorsam verlangt; den Befehlöhabern jedoch ist
einzuschärfen „sittsam und in großer Geduld mit den Untertanen umzugehen, U
rie bei Lust und Gehorsam zu erhalten.“
Übrigens bleiben auch die nicht in die Musterrollen Eingetragenen verpflichtet
im äußersten Notfall mit Streitkolben, „S jeßen und Morgensternen an der Ber
teidigung teilzunehmen.
Die Gesichtspunkte der Stände entsprechen durchaus denjenigen,
on welchen in Mitteldeutschland der Landgraf von Hessen und der
Graf von Nassau ausgingen ; aber Kaiser Ferdinand scheute sich, de
tänden, die sich erst vor kurzem sehr eigenwillig und starrköpfig
„ zezeigt , eine solche Macht in die Hände zu legen, und lehnte ihre
u. Vorschläge ab. Die Stände jedoch erneuten, ja vertieften ihren An