5. d. Kur-Brandenburgische und Preußische Heere8geyeße. 1075
3. Kriegösmaterial. -- Geschüß sei Gottlob genug vorhanden; aber es
müsse umgegossen werden. Man sorge für genügenden Vorrat an Pulver und
Lunten. Harnische und MusSketen seien zu beschaffen für etwa 12 000 Mann zu Fuß.
Man möge fie im Laufe der nächsten se<3 Jahre aus den Niederlanden her auf
der Elbe kommen lassen. -- Zur Befestigung der Pässe sollen jährlich 300 Thlr.
verwendet werden, und ein Ingenieur müsse Pässe, Moräste und Ströme auf-
nehmen.
Auch aus diesem Aufsaßz redet der Geist Johanns von Nassau. AuSdrücklich
beruft sich sein Verfasser auf das Beispiel von Kurpfalz [S. 911]: so bezgl. des
Vorschlags , den Ausschuß in kleinen Abteilungen wöchentlich in die Hauptstadt
und die Festungen zu berufen, ebenso für den Gedanken, in den Städten ehrbare
und fromme Leute zu suchen, die ohne Sold die Mühe übernähmen, ihre Mit-
bürger einzuüben. Das Scheibenschießen mit ausgesezten Preisen findet sich gleich-
falls in der Pfalz, auch die Bewilligung materieller Vorteile, wie die Befreiung
von Scharwerksdiensten. Ganz im Sinne des Grafen Johann und Moriz des
Gelehrten ist auch das überall hervortretende Bestreben, den Ehrgeiz der jungen
Edelleute und der tüchtigeren Bürger auszunuzen. Daß dem Verf. die Heere3-
einrichtungen der Union näher bekannt waren, geht daraus hervor, daß er sich
wiederholt auf sie bezieht, namentlich hinsichtlich der Gehaltssäße.
An diejen Entwurf. reiht sich das Edift vom 31. Jan. 1620.)
Es besagt: „daß sich ein jeglicher mit guten Rossen, tauglichen Rüstungen
und Gesinde und anderer Notdurft, auf so hoch er immer auffommen kann (denn
zu den schuldigen Roßdiensten seid ihr ohne das verbunden), zur Defension des
Vaterlandes (dieweil wirs zu jemandes Offension gar nicht meinen) also gefaßt
halte, damit er auf den erheischenden Notfall alsobald auffomme und an den
Orten und Stellen, an welche wir ihn bescheiden lassen, genugsam und ohne
alsen Tadel ausgerüstet erscheine, dem auch nachsezen könne, was ihm also unsert-
halb anbefohlen werden möchte.4
In eben demselben Jahre 1620 wurde aber auch auf Grund
eines Recesses des Kurfürsten mit den Ständen eine Truppe ge-
worben u. zw. im Inlande. Nur falls hier das erforderliche Kon-
tingent nicht beschafft werden könnte, war der Oberst ermächtigt, sich
nach 'ausländischen Werbepläßen zu wenden.*)
Um den Wert des Aufgebotes in Preußen zu heben, welches
Ichwerlich nach Johann's von Nassau Rat [S. 1016] reformiert worden
war, da ein Bericht des Oberst von Kreyzen a. d. I. 1621
(K. Bibl. zu Berlin ms. bor. fol. 317) ihn als sehr gering darstellt,
wurde am 1. Jan. 1623 eine „Kriegs8-Disciplina und
1) De l'Homme de Courbiere: Gesch. der brandenburgisch-preußischen Heere3verfassung.
(Berlin 1852.)
2) Bornha> und von Courbiere a. a. O'
Jähns, Geschichte der Krieg3wissenschasten,
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