Full text: XVII. und XVIII. Jahrhundert bis zum Auftreten Friedrichs des Großen 1740 (21. Band, 2. Abtheilung)

5. d. Kur-Brandenburgische und Preußische Heere8geyeße. 1075 
3. Kriegösmaterial. -- Geschüß sei Gottlob genug vorhanden; aber es 
müsse umgegossen werden. Man sorge für genügenden Vorrat an Pulver und 
Lunten. Harnische und MusSketen seien zu beschaffen für etwa 12 000 Mann zu Fuß. 
Man möge fie im Laufe der nächsten se<3 Jahre aus den Niederlanden her auf 
der Elbe kommen lassen. -- Zur Befestigung der Pässe sollen jährlich 300 Thlr. 
verwendet werden, und ein Ingenieur müsse Pässe, Moräste und Ströme auf- 
nehmen. 
Auch aus diesem Aufsaßz redet der Geist Johanns von Nassau. AuSdrücklich 
beruft sich sein Verfasser auf das Beispiel von Kurpfalz [S. 911]: so bezgl. des 
Vorschlags , den Ausschuß in kleinen Abteilungen wöchentlich in die Hauptstadt 
und die Festungen zu berufen, ebenso für den Gedanken, in den Städten ehrbare 
und fromme Leute zu suchen, die ohne Sold die Mühe übernähmen, ihre Mit- 
bürger einzuüben. Das Scheibenschießen mit ausgesezten Preisen findet sich gleich- 
falls in der Pfalz, auch die Bewilligung materieller Vorteile, wie die Befreiung 
von Scharwerksdiensten. Ganz im Sinne des Grafen Johann und Moriz des 
Gelehrten ist auch das überall hervortretende Bestreben, den Ehrgeiz der jungen 
Edelleute und der tüchtigeren Bürger auszunuzen. Daß dem Verf. die Heere3- 
einrichtungen der Union näher bekannt waren, geht daraus hervor, daß er sich 
wiederholt auf sie bezieht, namentlich hinsichtlich der Gehaltssäße. 
An diejen Entwurf. reiht sich das Edift vom 31. Jan. 1620.) 
Es besagt: „daß sich ein jeglicher mit guten Rossen, tauglichen Rüstungen 
und Gesinde und anderer Notdurft, auf so hoch er immer auffommen kann (denn 
zu den schuldigen Roßdiensten seid ihr ohne das verbunden), zur Defension des 
Vaterlandes (dieweil wirs zu jemandes Offension gar nicht meinen) also gefaßt 
halte, damit er auf den erheischenden Notfall alsobald auffomme und an den 
Orten und Stellen, an welche wir ihn bescheiden lassen, genugsam und ohne 
alsen Tadel ausgerüstet erscheine, dem auch nachsezen könne, was ihm also unsert- 
halb anbefohlen werden möchte.4 
In eben demselben Jahre 1620 wurde aber auch auf Grund 
eines Recesses des Kurfürsten mit den Ständen eine Truppe ge- 
worben u. zw. im Inlande. Nur falls hier das erforderliche Kon- 
tingent nicht beschafft werden könnte, war der Oberst ermächtigt, sich 
nach 'ausländischen Werbepläßen zu wenden.*) 
Um den Wert des Aufgebotes in Preußen zu heben, welches 
Ichwerlich nach Johann's von Nassau Rat [S. 1016] reformiert worden 
war, da ein Bericht des Oberst von Kreyzen a. d. I. 1621 
(K. Bibl. zu Berlin ms. bor. fol. 317) ihn als sehr gering darstellt, 
wurde am 1. Jan. 1623 eine „Kriegs8-Disciplina und 
1) De l'Homme de Courbiere: Gesch. der brandenburgisch-preußischen Heere3verfassung. 
(Berlin 1852.) 
2) Bornha> und von Courbiere a. a. O' 
Jähns, Geschichte der Krieg3wissenschasten, 
(0Q
	        
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