1076 Des XVII. Jahrhunderts erste Hälfte. 111. Truppenkunde.
Reuter-Bestellung zu dem Landt-Defension-Werk in .
Preußen“ erlassen.?) Sie enthält lediglich Vorschriften über die mr
Mannszucht. GE
In der Zeit bis zum Prager Frieden erging nicht weniger als ir
, , , “ . , 43
siebenmal ein allgemeines Aufgebot, „sich Mann bei Mann“ 0
und „von Haus zu Haus“ bereit zu halten ;*) niemals aber war enb
von planmäßiger Verwendung des ganzen Aufgebots die Rede. 1 M
Nur unter enger, örtlicher Beschränkung und nur zu strikter, fast fur<tsam zu (pier 3
nennender Verteidigung machte man von den Lehnpferden und einem sc<wachen dem ;
Ausschusse Gebrauch : so 1619 gegen das die Mark durchziehende zügellose englische Mise
Krieg3volk des Winterkönigs 9), 1626 gegen die nach der Niederlage an der Dessauer ar Ü
Brücke das Land heimsuchenden Mansfelder*), dann 1633, als die geworbenen Folgt
Truppen des Kurfürsten nach Schlesien abgerü>t waren *). =- Ebenso verhielt den S
man sich in Preußen: 1621 bei dem Zuge der Polen nach Livland *), 1626 bei Plaße
der Landung Gustav Adolfs in Pillau") , 1627, als der Kurfürst selbst nach dem vergal
Herzogtum kam *). =- Die Leistungen waren stet3 sehr gering, wie das bei dem fleinet
Mangel an Mann3zucht und Kriegsgeübtheit nicht anders zu erwarten war. die (u
[008
S8 89. än
Ein trauriges Bild gewährt das Edikt vom 20. Mai 1620,")
welches zum erstenmal die Soldtruppen hinsichtlich ihrer Verpfle-
gung unmittelbar an das Land wies. Es heißt da:
„Nachdem bewußt, daß wir . . . etlich Krieg8vol> zu Fuß werben und an-
nehmen lassen und aber dabei leicht erachten können, daß diese, sonderlich bis zu
der Zeit, so zur Musterung bestimmt, herum lauffen und mit vielen Bitten dem |
armen Landmanne beschwerlich sein würden, dafern nicht diesem sein gewisses 71
Maaß und Ordnung gegeben, Alß befehlen wir demselben, unserem Kriegsvold>e, hen
hiemit ernstlich, daß sie über 10 star> und dazu nicht ohne ihrer Hauptleute und
Befehl5haber Kundschafft, nicht. herumlauffen, auch daran ersättigt sein sollen,
wenn ihnen auf einen Trupp von 10 starck in einem jedem Dorfe 3 Reichsgroschen
oder 36 Pfennige gegen Vorzeigen ihrer Kundschafften gegeben werden. =- Lauffen
sie aber einzeln herum, und es verreicht ihnen abermals ein jeder Bauer oder
Hüfner 2, der Kossäthe oder Gärtner 1 Pfennig, so sollen sie auch daran begnügig
sein und niemanden darüber beleidigen, weniger aber an Hühnern oder sonsten
1) yv. GanzZauge: Das brandenburgisch-preußische Krreg8wesen 1440, 1640 1. 1740. (Berlin 1839.)
2) Myliu3: Corpus Const. March. Bd. II1 Abt. I u. II ; Bd. VI Abt. I (1618, 20, 23,
25, 31--33). 3) Co38mar: Graf Ad. v. Schwarzenberg. (Berlin 1828.) Blg. RI].
4) u. 5) vy. Courbiere a. a. O. s) Hassel: Heeres8verbesserungen des Gr. Kurfürsten.
(Preußische Jahrbücher XIV.) 7) u. 8) v. Courbiere a. a. O.
9) Heilmann: Kriegs8geschihte von Bayern, Franken, Pfalz und Schwaben 1506-1651. II.
(München 1868.)