1078 Des XVII. Jahrhunderts erste Hälfte. TI1. Truppenkunde.
f) Bayerische HeereSsgeseße.
S91.
Früher als in Brandenburg regelten sich die gefetzlichen Heeres-
verhältnisse in Bayern, weil dies Land seinen großen Kurfürsten ein
halbes Jahrhundert früher hatte als Brandenburg-Preußen. Herzog
Maximilian hatte über seine Generale und Obersten eine weit
höhere Autorität als sie Jonst in Deutschland hergebracht war;
i. I. 1620 richtete er für die Leitung der HeereSverwaltung einen .
besonderen Kriegsrat (seit 1628 Hofkriegsrat) ein, und für den Dienst en
im Felde bestand seit 1619 eine eigene Kriegskanzlei.?) A
Die Heeresaufbringung geschah in doppelter Weise: einmal zer DX
durch den „LandeSausschuß“ des von Maximilian mit großem Eifer NE
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geförderten LandesdefensionSwerkes und daneben durch Werbungen. m
Die Art der Aushebung des Landesausj<husses war u
schon dur<h Ausschreiben v. 12. Nov. 1596 geordnet worden.
(Archiv-Conservatorium München. Generalien.) TU
Ward der „Dreißiger“ au8gehoben, so wählte man aus je 30 Streitbaren derb
einen ; nahm man von den übrigen 29 noch 2, so waren das die „Zehner“, nahm Sm
man von den übrigen 27 noch 5, so waren dies die „Fünfer“ ; weitere Au8- Gegeben
gewählte hießen „Dreier“; sie stellten ein Drittel der Gesamtmasse dar?*). 16192 |
Ein Generalmandat vom 30. Dezember 1600 befahl eine Landes- jein
musterung der Dreißiger und Zehner, welche 14 000 ansässige Bürger und Bauern Ty
ergab. JIhre Abrichtung ward den Landbeamten zugewiesen, aus denen auch die 4
Hauptleute bestimmt wurden und denen Unteroffiziere der herzogl. Leibwache als beite
Gehilfen dienten 38). 1)
Am 20. Juli 1603 erschien ein Mandat, demzufolge die Beamten ihre
„gerüsteten Pferde und aus8gewählten Untertanen“ den herzogl.
und landschaftl. Kommissarien zur Musterung vorzuführen hätten).
Im Jahre 1604 erließ der Herzog „Interrogatoria, das Exercitium +
militare betreffend“s). Drei Jahre später erging ein Mandat wegen
Musterung der Reiterei des LandesdefensionSwerks *?). Am 19. Dezember 1608 "
solgte ein Dekret an den Krieg3rat wegen Besserung der Au38- -
bildung des Landvolks").
Am 24. Oktober 1615 erteilte der Herzog dem auch als Befestigungskünstler
bedeutenden „Oberhauptmann über das Landvolk“, Alexander von Groote,
Freiherrn von Poxau und JIrlbach, eine Generalinstruktion, wie er das Volk
üben und unterrichten soll 8). Der Oberhauptmann hat seine Aufsicht namentlich
auf diejenigen Fahnen zu richten, welche der Herzog aus gewissen Ursachen solchen
1) Münich: Entwickelung der bayer. Armee. (München 1864.) 2) u. 83) Würdinger: Bei-
träge zur Gesch. de3 bayer. Landesdefension8wesen8s. (Sitzung der historischen Klasse der bayer. Akad.
der Wissenschaften v. 2. Jan. 1886.) 4) bi8 7) Heilmann a. a. O. 9) Würdinqger a. a. O.