Full text: XVII. und XVIII. Jahrhundert bis zum Auftreten Friedrichs des Großen 1740 (21. Band, 2. Abtheilung)

3. 1. Reichsfürstliche Heerordnungen. 11:33 
als auch Beamte und Unterthanen zu achten haben“ und erließ ein Krieg3- 
recht oder Articul3brief.!) 
In Sachsen-Weimar gab Herzog Johann Evnst 1683 eine Reuter- 
bestallung und ArticulSbrief.?) 
Das Brandenburgische Franken hat in Christian Ernst, 
Markgrafen von Brandenburg-Kulmbach, einen der militärisch tüchtigsten 
Reichsfürsten des Jahrhunderts hervorgebracht. 
I. I. 1644 geboren, früh verwaist, sorgte der Gr. Kurfürst für seine Er- 
ziehung ; er studirte zu Straßburg und legte dort schon 1659 durch seine latein. 
Rede über „die Kunst ein guter Fürst zu sein“ ein damals viel bewunderte3 
Zeugnis reifer Studien ab. Christian Ernst zog 1661 als LandeSherr in Bai- 
reuth ein. Hier bestand seit den Zeiten des Markgrafen Casimir (1514-1527) 
ein „Miliz-AuSschuß“ und diesem wandte der junge Fürst, „der branden- 
burgische Ulysses“ eifrige Tätigkeit zu. Troß des Widerstandes seiner Stände 
gestaltete er einen Teil desselben zu einem sog. „reißenden Ausschuß“ um, d. h. 
zu einem auch für den Krieg außer Landes brauchbaren kleinen Heere, aus dem 
er später ganze „selegirte (auserlesene) Landregimenter“ sowie seit 1677 eine Leib- 
garde formierte. Diese aus LandeSkindern gebildete Streitmacht und das ihm 1664 
zugefallene Amt des KreiSobersten in Franken setzten ihn in den Stand, während 
der Kämpfe gegen Louis XIV. tatkräftig an der Seite des Gr. Kurfürsten für 
Deutschland einzutreten. =- 1677 wurde er Feldmarschalllieutenant des Reich3 ; 
1683 nahm er an Wien3 Entsatz Teil; 1704 gründete unter seinem Schuze Frhr. 
Groß v. Troskau die Ritterakademie (die spätere Universität) zu Erlangen. Es 
ist, von der Straßburger Jugendrede an, ein Spiegelbild dieser Bestrebungen, das 
in den „Kunstreden“ seiner Söhne Christian Heinrich und Carl August vorliegt, 
von denen im Bayreuther Collegio 1677 jener „von diesen Kriegskünsten“, dieser 
„von den Friedenskünsten“ handelte. [S, 1155.] 
Christian Ernst erließ 1665 eine Verordnung wegen des Duellirens 
und Balgens, der 1699 noch ein besonderes Duell-Edict folgte. ?) 
Als Bischof von Bamberg gab der Kurfürst von Mainz 1698 
neue Kriegsartikel.*) 
S 76. 
Wenig nur bleibt hinsichtlich der noch nicht besprochenen süd- 
deutschen Staten zu erwähnen : 
In Würtemberg erließ Herzog Eberhard 111. 1652 einen 
Articulsbrief für seine geworbenen Truppen*). Deren Zahl nahm 
allmählig bedeutend zu. 
m 1) his 5) Lüniga. a. O. 
3 
Q5:
	        
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