1334 Des XVII. Jahrhunderts zweite Hälfte. I11. Heer- und Truppenkunde.
Der Landtag3abschied von 1673 bewilligt 300 3. Pf. und 1000 z. F., der
Abschied von 1681 : 100 zu Roß, 100 Dragoner und 840 z. F., deren Unterhalt
Prälaten und Landschaft übernehmen, „iedo< ihren rechten und verträgen un-
nachtheilig.“ Sie haben die Summen „des endes zugeschossen, damit hierdurch
die unterthanen mit ihren leibern und fuhren selbst zu felde zu zihen enthoben seyn
möchten, besage des Landtagsabschiedes von 1620.“?)
k) Reichs- und Hansestädtische Verordnungen.
S8. 17.
Frankfurt a. M. erließ 1699 eine erneute „Wa<h-Ordnung“* und
1688 eine „Ordnung, wie es mit den Werbungen in der Stadt zu halten,“)
In Hamburg erging 1671 eine Erneuerung des Articulsbriefs vor
dero Miliz9, die Eide, welche die Mannschaft, die Kapitäne und der Komman-
dant schwören sollten, wurden 1675 festgestellt und blieben bis 1691 gültig.)
Die Kompagnien hatten eine Stärke von 400--500 Mann. Jm November 1779
faßte man den Beschluß, die Soldaten mit gewisser „Liberey“ zu versehen.
I. I. 1699 erging ein Duell-Edict.s) -- Lübed erließ 1644 eine Waht-
Ordnung [XVIIL. a. 8 85] und 1692 einen Articulsbrief vor dero Miliz."
1) Französische Verordnungen.
S 78.
Zum Vergleiche der skizzierten heimischen Einrichtungen mit den-
jenigen Frankreichs empfiehlt sich eine Arbeit über die französische
Krieg8verwaltung, welche ungefähr aus d. J. 1680 herrührt und
folgenden Titel führt: „Französische Kriegswirthschafft
vder Auszug aus denen kgl. französ. Krieg8- und Verpflegungs- 2
Ordinanzen . . . Aus dem Französischen ins Teutsche überseßt und
anstatt der so beliebten französischen Mode zu einer weit nutßlichern
und rühmlichern Nachfolge vorgestellet von einem Liebhaber des allg.
Teutschen Vatterlandes.“ (O. O. u. J.8)
Aus der großen Reihe der aufgeführten Ordonnanzen, in denen sich das
gerechte Selbstbewußtsein der französischen Einherrschaft deutlich spiegelt, erhellt
einerseits warme Sorgfalt für die Einwohnerschaft des „eigentlichen“ Frankreichs,
andererseits ein tiefes Mißtrauen gegen das OffizierSkorps, welches in der pein-
lichsten Weise von den mächtigen Intendanturbeamten überwacht wird. Dies
Mißtrauen aber scheint begründet gewesen zu sein; denn anderenfalls würden sich
nicht immer wieder und wieder Strafandrohungen in Bezug auf den Betrug bei
den Musterungen und bei der Bezahlung der Mannsc<<aft erneuen.
1) Moser: Beiträge zum Stat3- und Völkerre<hte. 11, S. 818.
2) bis 4) Lüniga. a. O. s) Abdr. bei Gaede<hen8: Das hamburg. Militär. (Hamburg 1889.
8) u. 7) Lünig a. a. O. 8) Kal. Bibl. Berlin. (UU. x. 1250.)