Full text: Sach- und Namen-Register zu H. A. Bueck's Werk: der Centralverband Deutscher Industrieller (Register)

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Noch Liebknecht. 
Kritisiert das geringe Interesse, das die Mitglieder des Reichs— 
tags einem so wichtigen Gesetzentwurf wie dem betreffend 
Abänderung der Gewerbeordnung entgegenbringen. Aus— 
führungen zu diefem Entwuur 112314,315 317 
Limburg-Stirum, Friedrich Wilhelm, Graf zu, Reichstags— 
abgeordneter 
Stellt im Abgeordnetenhause die Behauptung auf, daß sich 
die Sozialdemokratie mit Beendigung ihrer Organisation 
dem vollständigen Siege nähere . . u 618 
Ueber die Stellung der christlichen Arbeiterverbände zum 
Jentrum II. 50 
Lindemann, E., Direktor, Essen 
Wird 1871 in den Vorstand des Vereins zur Wahrung der 
gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen für Rheinland und 
Westfalen gewähl 114123 
Erklärt seine Zustimmung zu der Absicht, auf Grundlage der 
bestehenden industriellen und wirtschaftlichen Vereine eine 
Zentralisalion zu schuffen 11143 
Nimmt 1876 an der konstituierenden Generalversammlung des 
Centralverbandes teil 1146 
List, Friedrich, Nationalökonom 
Gründet 1819 in Leipzig einen Handels- und Gewerbeverein 1. 6 
Als Vertreter des Schutzzollgedankens in der Presse 1. 29 
Bedeutung für die deutsche Volkswirtschaft und seine Werke 1. 166 
185, 191, 192 
Die 100jährige Feier seines Geburtstags 2144 
List, Julius, Brandenburg a. H. 
Erklärt seine Zustimmung zu der Absicht, auf Grundlage der 
bestehenden industriellen und wirtschaftlichen Vereine eine 
Zentralisation zu schaffen. 114 
Losë, Graf von, Wissen 
Ist Mitglied des Wirtschaftlichen Ausschusseßs L. 550 
Loebell, von, Reichstagsabgeordneter 
Bestätigt die Ansicht des Centralverbandes über die Ausdehnung 
der freiwilligen Versicherung bei Beratung des Invaliden— 
versicherungsgesetzes 1900 im Reichstag 1I. 652, 653, 655 
Befürwortet 1899 den Gesetzentwurf zum Schutz des gewerb— 
lichen Arbeitsverhältnisses . II. 487 
Beantragt 1899 im Reichstag bei Beratung der Abänderung 
der Gewerbeordnung, die 1stündige Mittagspause für Arbeiter 
wieder einzuführen oder die 19 stündige Pause nur für Städte 
mit mehr als 100000 Einwohnern festzulegen .. III 496 
40—
	        
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