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Noch Bassermann.
Bezeichnet den Entwurf zu einem Vereins- und Koalitions—
recht als ein Ausnahmegeseß 5
Pflichtet dem Zentrum im Kampf gegen die Vorlage betreffend
Regelung des Vereins— und Koalitionsrechts bei lUu 457
Ausführungen zum Gesetzentwurf betreffend das Vereins-⸗ und
Koalltionsrequ II. 468, 471, 413, 482
Bezeichnete in einer nationalliberalen Versammlung in Bocken—
heim die Industriellen als „Heuchler“ III. 44, 465, 472, 473, 506, 507
Wiederwahl zum Vorsitzenden der nationalliberalen Fraktion
des Reichstagg .III. 473
Bs nationalsoziale Anschauungen werden in der national—
beralen Partei nicht allgemein gelelt? III. 480
Rede zum Koalitionsrecht wird von den Sozialdemokraten
uls Wundervoll bereihnerrnnn uoe.1
Erklärt 1899 im Reichstag, daß er und ein Teil seiner
politischen Freunde den Gesetzentwurf betreffend Schutz des
gewerblichen Arbeilsverhältnisses ablehnen werdee mnu 1688
Befürwortet die Ablehnung des Antrags, die einstündige
Mittagspause wieder einzustellen oder die 155 stündige
Pause nur für Städte von mehr als 100000 Einwohnern
gelten zu allenn II. 497
Beantragt dem 8 130 der Gewerbeordnung eine andere Form
zu gebu III. 498
Stellung zum Gesetzentwurf betreffend den Schutz des gewerb⸗
lichen Arbeusverhültnie . 508
Beantragt mit Anderen im Reichstag die Einführung des
Verhandlungszwangs vor den Einigungsämtern und die
Errichtung von Arbeitsfkammern 00222
Ueber die Bedeutung der Kornzölle für die Wahlkampagne 1903 III. 557
558
Trimborn über B.s Stellung zur Sozialdemokratie . II. 580
Bauermeister, Louis, Ritterguts— und Fabrikbesitzer
Einer der wenigen Vertreter des Unternehmerstandes im Beirat
für Arbeilterstatuti u. 7
Baumbach, Karl Adolf, Oberbürgermeister, Dr. jur., Reichs⸗
tagsabgeordneter
Kritisiert die Berufsgenossenschaften für die Unfallversicherung
der Arbeiterr o 138
Bemerkungen über Getreidezölle — 3 uoo 3
Verlangt 1888 im Reichstag weitere Ausbildung des Arbeiter—
schutzes in Ansehung der Frauen- und Kinderarbeit. II. 194, 195
Wird zu den Verhandlungen Dr. Hammachers mit den „Kaiser—
delegierten“ über die Dauer der Arbeitszeit zugezogen . . III. 652