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P, A. Hanskn,
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und (2) zu berücksichtigen. Für das in dieser Abhandlung entwickelte
Verfahren erhalten wir
(ZZ,4)i = (//)i — 161.5... Art. 62
(//,3) 2 == (//) 2 — 1.2 .. . Art. 68
2{ll,n) = v(^) — 162.7
R h = 48.3 . . . Art. 67
W = S[U) — 1 14.4
In Bezug auf das Verfahren der Küstenvermessung erhält man für
die zwei genannten Stationen die Werlhe der {ll,n) durch die Auflösung
der ursprünglichen, in den Artt. 62 u. 63 gegebenen Stationsgleichun
gen, und die Werthe der (ZZ), die dabei in Betracht kommen, sind mit
denen, die jenem Verfahren angehören, identisch. Es ergeben sich auf
die beschriebene Weise
(Z/,7)! = (//), — 172.5
(ZZ,3) 2 = (ZZ) 2 - 4.7
2(il,nJ = 2[ll) — 177.2
R 0 = 73.2 . . . Art. 70
W = 2[ll) — 104.0
Der Unterschied zwischen diesen beiden Werthen von W beträgt 10.4,
und zwar ist die Summe der Fehlerquadrale, die das Verfahren der
Küstenvermessung giebt, um diesen Betrag grösser wie die Summe,
welche das in dieser Abhandlung entwickelte Verfahren giebt. Nun ist
aber bei nur fünf Stationen ein Unterschied von zehn bis elf Einheiten
in dieser Summe erheblich zu nennen, und wir sehen also, dass das
Verfahren der Küstenvermessung die Summe der Fehlerquadrate nicht
zum Minimum macht.
In anderen Fällen können sich alle im Vorhergehenden erhaltenen
Unterschiede beträchtlich vergrössern, und sie wären schon in diesem
Beispiel wesentlich grösser geworden, wenn zufällig einige Umstände
etwas anders gewesen wären. Nimmt man z. B. an, dass der Fehler
der ersten Bedingungsgleichung nach der Substitution der y{r) s —1 "299
statt —0'299 gewesen wäre, welches leicht der Fall hätte sein können,
so hätten die Unterschiede in den Winkeln 1" erreicht, und grosse Unter
schiede wären häufiger vorgekommen, als in der Zusammenstellung des