Beschränk. d. Gl. auf längere ultrarote Wellen. 237
reiten. | CE, nn
tritt gegenüber ar Fragen wir jetzt wieder, wann das erste
(181) Glied der linken Seite von (181) gegenüber dem zweiten ver-
| nachlässigt werden kann, so sehen wir, daß dazu zn klein
jeich- sein muß gegen 4x2; oder D klein gegen Zir.
vöhn- Beim Übergang von Gl. (178) zu (179) hatten wir ange-
richt geben, daß bei Quecksilber die Größenordnung von:
A = 10%
und
ı Rx- elektrostatischen C-G-S-Einheiten ist. Für die äußersten roten
a ist, Lichtwellen ist 7 gleich Wellenlänge/c = rund 0,00008/(3 - 10*°)
= 3.10-% Für diese sichtbaren Wellen wird also bei dem
; lativ schlecht leitend uecksilber:
182) relativ schlecht leitenden Quecksilber
A: t= 30:
1 ıst. N
ı be- Für besser leitende Metalle und ultrarote Wellen wird it größer,
gung und wenn wir mäßige Werte von D auch für Metalle annehmen,
ginär so ist dann im Gebiet ultraroter Wellen D klein gegen 24r.
1 die Wir werden also eine im Gebiete des sichtbaren Spektrums
unerlaubte, bei längeren, ultraroten Wellen alsbald erlaubt
89 werdende Vernachlässigung begehen, wenn wir auch in (181)
) wieder das erste Glied der linken Seite unterdrücken und ein-
Wink. fach die Differentialgleichung:
on ie, FC -
dar 4m A Dt =: C° Dat (181 )
amte betrachten.
Als Oberflächenbedingung nehmen wir an, daß an der ebenen
181) Oberfläche (x = 0) des Leiters ebene Wellen mit senkrechter In-
Tat, zidenz auftreffen, also €, für x = 0 als Sinusfunktion der Zeit
a mit der Periode 7x nach (182) und (183) gegeben sei. Ferner
gibt man noch ß zur Vereinfachung späterer Rechnungen, unter
Einführung einer neuen Größe pn, die Form:
Herr .
An- x a PP,
tellt; DB Tat (152)
Ich
gen Hier ist p aus 7 und den übrigen bekannten Größen durch (181)
bestimmt und zwar folgendermaßen. Es ist: