Full text: Salpetersäure - Thonschiefer (9. Band)

SELAGINACEAE. — SELBSTDISPENSATION. 215 
"a Mm oberständig mit 2 medianen Carpellen, Fruchtknoten 2fächerig; jedes Fach mit 
en 1 hängenden, anatropen Samenknospe. Griffel endständig. Samen mit fleischigem 
N tn Endosperm. Embryo gerade, Würzelchen nach oben gekehrt. 
Ta 6) Globulariaceae. Kräuter, Halbsträucher und. Sträucher. Blätter grund- 
oder wechselständig , derb, verkehrt eiförmig bis spatelförmig. Blüthen klein, 
blau, meist in endständigen Köpfchen, zwitterig, zygomorph. Kelch kreisel- oder 
glockenförmig, regelmässig 5theilig oder 2lippig nach TS Kronröhte am Schlunde 
erweitert; Saum Sspaltig, 22lippig nach N Andröceum 4, 2mächtig, dem 
SC vo 
m Schlunde eingefügt. Antheren dithecisch. Gynäceum oberständig, mit 2 medianen 
Carpellen. Fruchtknoten 1fächerig, mit 1 hängenden, anatropen Samenknospe. 
Griffel endständig, Frucht nussartig, vom Kelche eingeschlossen. Sonst wie vorige. 
Enthält nur die Gattung Globularia, deren Arten in Mitteleuropa, den Mittel- 
meerländern und im Orient vorkommen. ; Sydow. 
% ebenfalls Selaginellaceae, Familie der Lycopodinae. Stengel gestreckt, verzweigt. 
ind dadurch Blätter vierzeilig nach SE die der beiden oberen Zeilen kleiner als die der 
unteren, einfach, schuppenförmig, innen am Grunde mit vergänglicher Ligula. 
Sporen zweigestaltig. Makrosporen gross, zu 4 im Sporangium gebildet; Mikro- 
le‘ sporen vielmal kleiner, zahlreich in den Sporangien. Fruchtstände terminale Aehren 
3.3 ale bildend, welche in den Achseln der oberen Blätter die Makrosporangien, in den 
ia unteren die Mikrosporangien tragen. Enthält nur die einzige Gattung Selaginella. 
jare liefern, . : Sydor. 
bezichunes Selbstdispensation. Obwohl sich Spuren des Bestrebens einer Trennung der 
Pharmacie von der Mediein bereits viel weiter rückwärts (vielleicht bis zum 
Hippokratischen Zeitalter) verfolgen lassen, findet sich eine deutliche, bewusste 
Scheidung beider Fächer erst bei den Arabern und im 11. Jahrhundert ausge- 
sprochen. Sie wird im Verlauf des Mittelalters eine grundsätzliche und grund- 
legende Einrichtung in den meisten Culturländern. Abgesehen von den im Umfange 
und in der Verschiedenheit der Wissensgebiete liegenden Gründen für die Arbeits- 
theilung führte dieselbe gleichzeitig und unverkennbar den Nutzen mit sich, dass 
den rein auf die Ordination beschränkten Arzt bei Anordnung seiner Mittel keine 
selbstsüchtigen Gründe leiten oder auch nur in der nöthigen Objeetivität beirren 
konnten. Es musste daher bald ein staatsmedieinischer Grundsatz werden, die 
N Feilhaltung und den Verkauf, ganz besonders aber auch die Bereitung der Heil- 
Ö . mittel, die Receptur, ausschliesslich den Apotheken zuzuweisen, und von Seiten 
schluss über der praktischen Medieinalpolizei durfte jene Sonderung, wie sie sich als ein 
En WasSETSIC aus dem Bedürfniss hervorgegangener Gebrauch thatsächlich entwickelt hatte, als 
yann bei der eine Zwangsmaassregel aufgestellt und gehandhabt werden. 
dl, dar“ Auf der Voraussetzung, dass sich die Bereitung der Arzneien, wenn sie sich 
eben Was auch nicht ausnahmslos in minutiösen Processen bewegt, doch häufig genug mit 
; sehr differenten Stoffen abgibt; auf der Vorstellung, dass eine hohe Verantwort- 
lichkeit, ein grosses Maass von Sorgfalt und Concentrirung der Geisteskraft bei 
dieser Arbeit in Anwendung kommt, beruht der Anspruch des Staates, den 
& Bildungsgang des Pharmaceuten zu regeln und das Apothekenwesen zu beauf- 
Kr sichtigen. Wird die Dispensation der Arzneien an Personen freigegeben, welche 
ı Anetra weder das volle Bewusstsein jener Verantwortung, noch pharmakologische und 
y A pharmakognostische Kenntnisse, noch eine Uebung in der Vornahme gewissen- 
arm“ hafter Wägungen besitzen, dann könnte das staatliche Aufsichtsrecht sehr wohl 
K entbehrt werden. Besonders aber fordert überall da, wo der Staat auch die ge- 
werbliche Seite des Apothekerberufs berücksichtigt, wo er die Niederlassung durch 
Aa Apothekengeometrie und Coneessionsschranken zu regeln unternimmt, wo der 
/ Satz: Die Apothekerarbeit müsse einigermaassen sorgenfrei sein — noch Geltung 
. ferf n behalten soll, nicht nur die Klugheit, sondern schon die Gerechtigkeit, dass jenes 
Aynäeen”
	        
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