Full text: Salpetersäure - Thonschiefer (9. Band)

264 SILBER, 
während des Erkaltens wieder abgibt, indem das Gas die erstarrte Silberdecke 
durchbricht und das noch flüssige Metall in Kugeln und Auswüchsen hervortreibt. 
Diese „Spratzen“ genannte Erscheinung bleibt aus, wenn das Silber etwa 
2 Procent Kupfer enthält oder wenn es unter einer Schicht von Kochsalz oder 
Kohle geschmolzen wird. 
Silber ist unlöslich in Wasser, bezw. indifferent gegen dasselbe. Es ist ferner 
unlöslich in Salzsäure, Brom- und Jodwasserstoffsäure, wahrscheinlich, indem sich 
oberflächlich eine sehr dünne Schicht Halogensilber bildet. Es ist weiterhin un- 
löslich in Essigsäure, Phosphorsäure und verdünnter Schwefelsäure. Dagegen löst 
es sich leicht in verdünnter wie in concentrirter Salpetersäure; von concentrirter 
heisser Schwefelsäure wird es unter Bildung von Silbersulfat und schwefliger Säure 
gelöst: 2 Ag + 2 H, SO, = 2H,0 + Ag, SO, + SO. Von kohlensauren oder ätzenden 
Alkalien wird es weder beim Kochen mit den wässerigen Lösungen derselben, 
noch beim Schmelzen mit diesen Alkalien in Substanz angegriffen. Daher benützt 
man zu Schmelzoperationen mit ätzenden Alkalien an Stelle von Glas- oder Platin- 
gefässen — welche bekanntlich dabei zerstört werden — silberne Schalen oder 
Tiegel. 
Im chemischen System wird das Silber zu den Metallen , und zwar zu den nd 
edlen Metallen gerechnet. Sein Atomgewicht wird auf H— 1 bezogen, gegen- 1 
wärtig zu 107.66 (früher rund 108) angenommen. Es ist ein einwerthiges a 
Element, daher wird z. B. in Säuren stets je 1 H-Atom durch je 1 Ag-Atom 7 
ersetzt. Für die nach Analogie des Kupfers von Einigen angenommene Zwei- ad 
werthigkeit des Silbers haben die neuesten Arbeiten von 0. MEYER keine de 
Anhaltspunkte gegeben. % 
Verwendung. Regulinisches Silber, sowie Silberverbindungen werden in der | 
Pharmacie, namentlich aber in den Gewerben in ganz colossalen Mengen ver- kun 
arbeitet. Von der immerhin beschränkten pharmaceutischen Verwendung abgesehen, m \ 
verwendet man das regulinische Silber zu Münzen, Gebrauchs- und Schmuck- ba 
gegenständen, von den Silberverbindungen findet das Silbernitrat in der Photo- rn 
graphie seine ausgedehnteste Benutzung. * 
Werksilber. Das reine Silber eignet sich zur Herstellung von Münzen, 19. 
Gebrauchs- und Schmuckgegenständen nicht, weil es zu weich ist, sich daher zu EEE 
leicht abnützt. In der Regel wird es für diese Zwecke mit Kupfer legirt. Der nm} 
Gehalt an Silber in solchen Legirungen wurde früher in „Löthigkeit“, bezw. auch That 
„Mark“ angegeben. Eine Mark reines Silber war — 16 Loth. Man bezeichnete sehr 
daher als ein 12löthiges Silber eine solche Legirung, welche in 16 Loth = 12 Loth rd 
reines Silber (also 75 Procent) enthielt. Seit dem 1. Januar 1888 wird im Stand 
deutschen Reiche — seit der Regelung durch das Gesetz vom 16. Juli 1884 — 
der Feingehalt einer Silberlegirung darnach angegeben, wie viel reines Silber in Silbe 
1000 Th. der Legirung enthalten sind. Nach dem genannten Gesetz dürfen gegen- Tan 
wärtig Silberwaaren von jedem Feingehalt angefertigt und feilgehalten werden. Al. 
Auf Uhrgehäusen und Geräthen (Löffel ete.) sind jedoch nur Angaben von 0.800 ni 
und mehr zulässig, während früher z. B. meist 12löthiges Silber —= 0.750 ver- % 
arbeitet wurde. Schmucksachen dagegen dürfen in jedem Feingehalt gestempelt RR 
werden. Der Stempel hat zu enthalten: das Sichelzeichen des abnehmenden Mondes Sl 
und in diesem die Reichskrone & , die Feingehaltangabe und die Firma oder I 
eingetragene Schutzmarke des Geschäftes. Für den Feingehalt haftet der Verkäufer. a 
Aehnliche Bestimmungen gelten in Oesterreich, England, Frankreich. . 
Münzsilber. Aus den bei Werksilber angeführten Gründen benützt man 4 
auch für Silbermünzen nicht reines Silber, sondern Silberlegirungen. Der Fein- 
gehalt derselben ist in den einzelnen Staaten verschieden. Namentlich ist zu be- N 
merken, dass der Feingehalt der Silbermünzen eines gegebenen Staates wechseln m
	        
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