382 SPIRITUOSEN.
Ausser den zum Genuss, zur Anregung und Kräftigung hergestellten Brannt-
weinen werden auch solche fabrieirt, denen eine arzneiliche, besonders eine ab-
führende Wirkung zukommt. Sie enthalten oft starkwirkende Drogen, wie Alo&,
Coloquinthen und ähnliche Stoffe und sind in diesem Falle den wirklichen Arznei-
mitteln, die nur in Apotheken feil gehalten werden dürfen, gleich anzusehen.
Die Prüfung der Branntweine hat sich in erster Linie auf die Ermittelung
des Fuselöles za erstrecken (s. auch Fuse1ö1). Branntweine, die einen höheren
Gehalt als 0.3 Procent desselben enthalten, sind gesundheitsschädlich und vom
Genusse auszuschliessen. Die für eine qualitative Ermittelung des Fuselöles bisher
angegebenen Methoden haben sich als unbrauchbar erwiesen; E. SELL hat nach-
gewiesen (Arch. d. kais. Gesundheitsamtes, Bd. IV), dass zur Zeit allein die Methode
von RösE mit der Verbesserung von HERZFELD, durch welche gleichzeitig eine
quantitative Bestimmung erfolgt, zur Ermittelung des Fuselöles brauchbar ist. Es
ist Bedingung, dass der Branntwein, welcher geprüft werden soll, genau 30 Volum-
procent Alkohol enthält, was einem specifischen Gewicht von 0.96564 bei 15°
entspricht. Branntweine, welche mindergrädig sind, müssen durch Zusatz von ab-
solutem Alkohol auf die richtige Stärke gebracht werden. Es geschieht dies,
wenn x die Cubikeentimeter des Alkohols, welcher zugesetzt werden soll, v die Y
gefundenen Volumprocente bedeuten, nach folgender Berechnung: N
100 cem Branntwein enthalten v ccm Alkohol; werden diesem zugesetzt x ccm LM
Alkohol, so enthält der Branntwein v + X ccm Alkohol. Da aber der Alkohol- w
gehalt 30 Volumprocent sein soll, so muss sich die Flüssigkeits- be
menge zur Alkoholmenge verhalten wie 100:30, also Fig, 68 nn
100 +x: 10 4+x = 100:30 |
300—10 v mete
X —= — ww m
Es sind somit 100 ccm Branntwein von v_ Volumprocenten n
N cem absoluter Alkohol zuzusetzen, um ihn auf 30 Volum- |
procente zu bringen.
Ist der Branntwein dagegen zu stark, so ist er mit Hilfe
der BRıx’schen Tabelle bis auf den angegebenen Gehalt zu ver-
dünnen. De
Sind die Branntweine gezuckert, gefärbt und aromatisirt, So de
müssen sie abdestillirt werden. Man misst 200 ccm bei 15° ab, Pr
setzt einige Cubikeentimeter Kalilauge und, um das Aufstossen De
zu vermeiden, einige Stückchen Bimstein zu und destillirt bei
outer Kühlung 160 ccm ab, füllt bis zur 200 ccm Marke mit
destillirtem Wasser wieder auf und nimmt nun bei 15° das
specifische Gewicht mittelst Pienometer oder einer feinen Wage. 1
Aus dem specifischen Gewicht werden die Volumprocente ermittelt. x
Die Ausführung der Prüfung geschieht mit Hilfe des in N
der beistehenden Zeichnung veranschaulichten RÖSE-HERZFELD- an
schen Apparates. Derselbe wird bis zum 20. Theilstriche ver- Ge
mittelst eines langröhrigen Trichters mit reinem, wasserfreiem, } dt
destillirtem Chloroform von 15% Wärme gefüllt. Dann werden
100 cem des 30volumprocentigen Branntweins und 1 ccm Schwefel- )
säure von 1.2857 spec. Gew. hinzugethan, worauf mehrmals
(100—150 mal) kräftig umgeschüttelt und dann_die Zunahme_der
Chloroformschicht abgelesen wird.
Die relative Steighöhe des 30volumprocentigen Alkohols ist
21.64, die absolute daher 21.64 — 20 = 1.64.
Da durch Versuche festgestellt worden ist, dass eine absolute Steighöhe von
0.01 ccm einen Amylalkoholgehalt von 0.006631 Volumprocenten anzeigt, so ist
mit Rücksicht hierauf folgende Tabelle ausgerechnet worden: