Full text: Salpetersäure - Thonschiefer (9. Band)

Sn TECHNIK. 617 
Bestimmung von Gewichtsmengen. Ein flüchtiges Abmessen von Flüssigkeiten oder 
gar die Entnahme eines Mittels nach dem sogenannten Augenmaasse ist unter 
keinen Umständen statthaft. Ist die Bestimmung der Menge dem Apotheker durch 
ein „quantum satis“ anheimgegeben, wie bei Pillenmassen, so ist auf dem Recepte 
die verwendete Menge des betreffenden Binde- oder Lösungsmittels alsbald zu 
vermerken, Ueber die Grösse oder das Gewicht vou Pillen, Pastillen u. s. w. 
werden von den Phaärmakopöen meist allgemeine Bestimmungen getroffen, sowie 
dieselben auch über das Tropfengewicht gewisser Flüssigkeitsgattungen bestimmte 
zu beachtende Regeln aufstellen. Eine Pille wird man mit Vorliebe 0.1 &, ein 
Korn (granulum) 0.05g, eine Pastille 1% sehwer machen, von Tineturen, fetten 
ron und ätherischen Oelen, sowie von wässerigen Flüssigkeiten 20—25, von Aether 
a. 50 Tropfen auf 1g rechnen, Ist zu einer Lösung eine zu kleine Menge Lösungs- 
He a0 de ie mittel vorgeschrieben und eine vorherige Rücksprache mit dem Arzte unmöglich, 
Marisations. so wird nur erübrigen, den zu lösenden Stoff in feinster Pulverform zuzusetzen, 
kan das Arzneiglas aber mit der Bezeichnung „umzuschütteln“ zu versehen. Kigen- 
Folie thümlich streitig blieb bis heute die Frage, wie es zu halten sei, wenn Lösungen 
von Salzen u. dergl. unter der unklaren Bezeichnung „1:X“ oder „1 — X“ 
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7 verordnet werden, also Z. B. „Sol. Kal, chlor. 15: 300 8“, Da nimmt der Eine 
| 15g Kaliumchlorat und 285 g Wasser, der Andere 15 g von jenem und 300 g Wasser. 
UA Es ist völlig zwecklos, mit Aufbietung von vielem Scharfsinn beweisen zu wollen, 
Technik dei der was richtiger sei, und hier kann nur übereinstimmende Uebung oder gesetzliche 
net ind Vorschrift entscheiden, Letzteres ist an einigen Orten geschehen. Zweckmässigkeits- 
, 988, 628) ii gründe sprechen dafür, dort, wo dieses nicht.geschah, an dem Procentverhältnisse 
ls Apothekers festzuhalten, wie dieses ja auch die deutsche Pharmakopöe thut, welche in ihrer 
sehen Receptur Vorrede ausdrücklich erklärt, dass sie unter einer Lösung 1 = 10 eine solche 
Anlagen erlebt von 1 Th. eines Stoffes in 9 Th. Lösungsmittel verstanden wissen will. Eine 
«er, sonder fernere Frage ist die, wie sich der Apotheker gegenüber der Verordnung mit 
£ erlernen. kann, einander unverträglicher Stoffe, sogenannter incompatibler Arzneimischungen, ver- 
m im Einzelfalle halten soll. Dieselbe kann nur von Fall zu Fall entschieden werden und es wird 
(er seltener vor- eine Zurückweisung oder Abänderung der betreffenden Verordnung nur dort ge- 
ch in der Regel rathen erscheinen, wo Explosionsgefahr oder die Entstehung eines giftigen Körpers 
‚Enevelopädie an durch Zusammenbringen der verordneten Stoffe zu besorgen ist. KErsteres wird 
ihrend über den besonders bei Verordnung von Chromsäure, Kaliumehlorat oder -permanganat mit 
etzterem Schlag- organischen Stoffen der Fall sein, Dagegen dürfte ein Eingreifen des Apothekers 
‚et NUT noch eine nicht am Platze sein, wenn z. B. zu einer Lösung von Apomorphinhydrochlorid 
Lig. Ammon, anisat. als Zusatz verordnet ist, obgleich die Unzweckmässigkeit 
k uf einlaufende einer solchen Vereinigung auf der Hand liegt. Ist doch auch eine Verordnung 
x Arbeitens — von Calomel mit Goldschwefel chemisch betrachtet ein Unding, aber gleichwohl 
1 Maximaldosen durch die Zeit geheiligte Uebung. 
yoranf dieselben Sowie die Technik der pharmaceutischen Defectur leider zu einem guten Theile 
m beim späteren gegenstandslos geworden ist durch die Auswanderung der Herstellung von Chemi- 
ontrolmarke) zu kalien aus der Apotheke in die Fabriken, so droht auch der Technik der pharma- 
‚um Mischangen ceutischen Receptur eine wachsende Einschränkung durch. die zunehmende Bevor- 
— was sich wohl zugung von eleganten Arzneiformen, welche in der höchsten Formvollendung nicht 
„ie zuerst, die in den einzelnen Apotheken, sondern nur fabrikmässig hergestellt werden können. 
tor Mehrere bei Die verschiedenen Sorten von Leimkapseln, Keratinkapseln , Tabletten , dragirten 
mern zu führen. und mit Cacaomasse überzogenen, oft noch am einzelnen Stück mit aufgedruckter 
nn Vielfach it Gehaltsangabe versehenen Pillen sind Beispiele hierfür. Man kann und muss dieses 
nn m beklagen, sowohl im Interesse der Sache, weil solche fertige Arzneiformen weder 
EN nach Menge, noch Art der darin enthaltenen Mittel genau beaufsichtigt werden 
wa können, als auch vom Standpunkte des einzelnen Apothekers aus, welcher so durch 
wm bien Abnahme der Defeeturarbeiten von der einen, derjenigen der feineren Recepturthätig- 
N 7 keit von der anderen Seite immer mehr in die Rolle des Kleinhändlers mit Arzneien 
Ei er gedrängt wird, so dass die pharmaceutische Technik in späterer Zeit vielleicht 
p Ze a unter der „Geschichte der Pharmacie‘ besprochen werden muss. Vulpius.
	        
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