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u scheinliche Dinge: die Gestirne, Sonne, Mond haben ja fuüͤr den
c Menschen keine andere Existenz, als in den Augen; sie sind den anderen
Sinnen nicht gegeben; d. h. das Auge vergöttert nur sein eigenes
Wesen; die Götter der anderen Sinne sind ihm Götzen oder existiren
vielmehr gar nicht für es. Das Geruchsorgan des Menschen ver—
göttert dagegen die Wohlgerüche. Schon Scaliger sagt in seinen
Exercitationen gegen Cardan: „Der Geruch ist etwas Gött—
liches — Odor divina res est — und daß er das ist, das zeigten
die Alten durch ihre religiösen Ceremonien, indem sie glaubten, daß
durch Räucherungen die Luft und die Räume zur Aufnahme der Gott—
heiten geschickt gemacht wuͤrden.“ Die Heiden glaubten, glauben
noch jetzt zum Theil, daß die Götter nur von den Wohlgerüchen, die
n von den Opfern aufsteigen, leben, sich nähren, daß also die Düfte die
Bestandtheile der Götter, die Götter folglich nur aus Duft und Dunst
Vie bestehende Wesen seien. Wenigstens würde der Mensch, der kein an—
deres Organ, als das Geruchsorgan hätte, das göttliche Wesen allein
aus Duft bestehen lassen, abgesehen von allen anderen Eigenschaften,
die die übrigen Sinne liefern. So vergöttert jeder Sinn nur sich
selbst. Kurz, die Wahrheit der Naturreligion stützt sich nur auf die
n N— Wahrheit der Sinnlichkeit. So hängen mit dem „Wesen der Reli—
m— gion“ zusammen „die Grundsätze der Philosophie.“ Wenn ich übri⸗—
Meisten gens der Naturreligion das Wort rede, weil und wiefern sie sich auf
L die Wahrheit der Sinne stützt, so rede ich damit keineswegs der Art
3 — und Weise das Wort, wie sie die Sinne gebraucht, wie sie die Natur
Nensh ansieht und verehrt. Die Naturreligion stützt sich nur auf den Sin—
enh nenschein oder vielmehr nur auf den Eindruck, den der Sinnenschein auf
nn das Gemüth und die Phantasie des Menschen macht. Daher der
nd Glaube der alten Völker, daß ihr Land die Welt oder doch der Mittel-
u punkt der Welt sei, daß die Sonne laufe, die Erde ruhe, die Erde flach
naht de wie ein Teller sei, umflossen vom Ocean.
unm Feuerbach's fammtliche Werke. VIII.
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