Full text: Vorlesungen über das Wesen der Religion (8. Band)

223 
liche, die Andern das Unterschiedene und Individuelle heraussehen und 
hervorheben. Was jedoch unsere specielle Frage betrifft, so war bei 
den Römern und Griechen das Politische und Religiöse so innig ver⸗ 
bunden, daß von ihren Göttern, wenn man sie aus dieser Verbindung 
herausreißt, eben so viel oder eben so wenig uͤberbleibt, als wenn ich 
aus dem Römer den Römer, aus dem Griechen den Griechen heraus— 
reißen und blos den Menschen übrig lassen will. „Jupiter, der seiner 
allgemeinen Natur nach ein Gott für jedes Verhältniß war, stellte alle 
Arten der Verwandtschaft und der bürgerlichen Beziehungen dar, so daß 
man mit Creuzer sagen kann, sein Begriff sei zu einem idealen Rechts— 
koͤrper ausgebildet worden. Er ist Polieus Geschützer der Stadt), 
Metoikios, Phratrios (Beschützer der Brüderschaften), Herkeios“ u. s. w. 
(E. Platner: Beiträge zur Kenntniß des attischen Rechts.) Was bleibt 
mir denn nun aber vom Jupiter übrig, wenn ich dieses Corpus juris, 
diese politischen Beiworte oder Rechtstitel weglasse? Nichts oder eben 
so viel, als mir übrig bleibt, wenn man mir als Athenienser alle die 
Rechte nimmt, die sich eben auf jene Prädicate gruüͤnden, wenn man mich 
also einen Kopf kuͤrzer macht*). So gut das geistige Athen an das 
oͤrtliche Athen gebunden war, das geistige Rom an das örtliche Rom — 
an die unversetzbare Fortuna loci, wie sich Camillus bei Livius aus— 
druͤckt in der Rede, worin er die Römer ermahnt, Rom nicht zu verlassen 
— so gut, so nothwendig waren auch die römischen und griechischen 
Goͤtter Territorial- oder Localgötter. Der capitolinische Jupiter ist zwar 
in dem Kopf jedes Römers auch außer Rom, aber seine wirkliche Eristenz, 
seinen „Sitz“ hat er nur auf dem Capitolium in Rom. Alle Plätze in 
dieser Stadt, sagt Camillus in der erwähnten Rede, sind voll von Göt— 
tern und gottesdienstlichen Gebräuchen (religiösen Beziehungen) Und 
alle diese Götter wollt ihr verlassen? Hier ist das Capitolium, wo 
einst ein menschlicher Kopf gefunden und geantwortet wurde, daß an 
) Regulus capitis minor. 
42
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.